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Einführung neuer Handelshemmnisse


EU schlägt Alarm über massiv zunehmenden Protektionismus innerhalb der G20
"G20-Mitglieder müssen ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Protektionismus ernsthaft verstärken"


(18.06.12) - In einem veröffentlichten Bericht stellt die EU eine weltweit massive Zunahme des Protektionismus fest. In den letzten acht Monaten wurden 123 neue Handelsbeschränkungen eingeführt, ein Anstieg von knapp über 25 Prozent. Die Zahl der weltweit bestehenden handelsbeschränkenden Maßnahmen ist damit auf 534 angestiegen. Im neunten Bericht über potenziell handelsbeschränkende Maßnahmen weist die Europäische Kommission darauf hin, dass es den G20-Ländern nicht gelungen ist, Handelsbeschränkungen abzubauen. Die G20-Mitglieder müssen mehr tun, um die Einführung neuer Handelshemmnisse zu verhindern und um Schutzmaßnahmen zu korrigieren, die sie seit Beginn der Krise eingeführt haben.

"G20-Mitglieder müssen ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Protektionismus ernsthaft verstärken. Ich bin sehr besorgt über die massive Zunahme der handelsbeschränkenden Maßnahmen gerade in den letzten Monaten", verlautbarte EU-Handelskommissar Karel De Gucht. "Wir sollten nicht vergessen, dass Protektionismus niemandem nützt und dass sich die G20-Staaten dafür ausgesprochen hatten, derartigen Praktiken Einhalt zu gebieten. Hier werden die falschen Signale an die Welthandelspartner gesendet, ebenso an die Investoren und an die Wirtschaftsakteure, die ein berechenbares Geschäftsumfeld brauchen."

Hauptschlussfolgerungen des Berichts

>> Von September 2011 bis 1. Mai 2012 wurden jeden Monat im Schnitt über 15 neue Maßnahmen eingeführt; im Jahr davor waren es weniger als 12 im Monat: Der Rhythmus, mit dem neue Beschränkungsmaßnahmen eingeführt werden, hat sich also beschleunigt. Insgesamt wurden in den letzten acht Monaten 123 neue handelsbeschränkende Maßnahmen eingeführt.

>> Die G20-Staaten blieben eindeutig hinter ihren Zusagen zur Beseitigung bestehender Maßnahmen zurück. Von September 2011 bis 1. Mai 2012 hat sich zudem die Rücknahmerate verringert: Es wurden lediglich 13 Maßnahmen beseitig. Von Oktober 2010 bis September 2011 waren es noch 40. Seit Oktober 2008 wurden insgesamt nur 17 Prozent (89) der Maßnahmen aufgehoben oder traten außer Kraft.

>> Weltweit scheint sich der Handel gut zu erholen, auch wenn Mitte 2011 ein kurzfristiger Rückgang festzustellen war. Obwohl die wirtschaftliche Macht der Schwellenländer weiter zunimmt und sie eine immer gewichtigere Rolle in der Weltwirtschaft spielen, gehen die meisten handelsbeschränkenden Maßnahmen auf das Konto dieser Schwellenländer, wobei die Maßnahmen häufig in neue nationale Industrialisierungspläne eingebettet sind.

>> Handelsbezogene Beschränkungen mit Auswirkungen auf ausländische Direktinvestitionen untergraben das Vertrauen der EU-Investoren in die Investitionstätigkeit im Ausland erheblich, weil sie die Unberechenbarkeit erhöhen; ein Beispiel dafür ist der Beschluss Argentiniens, 51Prozent der YPF-Aktienanteile des spanischen Unternehmens Repsol zu enteignen.

>> Russland sollte unter die Lupe genommen werden, denn dieses Land ergreift mit am häufigsten handelsbeschränkende Maßnahmen. Dieses Verhalten dürfte nicht mit seinen Verpflichtungen als künftiges WTO-Mitglied vereinbar sein.

>> Die EU appelliert an die G20, ihre Zusagen wirksamer umzusetzen, indem sie die Transparenz erhöhen und alle Maßnahmen rascher und umfassender notifizieren; dadurch ließe sich der Protektionismus genauer beobachten. Die EU wird diese Frage beim nächsten G20-Gipfel am 18. und 19. Juni 2012 in Mexico ansprechen.

Hintergrund

Was sind Handelsschranken?
>> Ein und Ausfuhrbeschränkungen in Form höherer Einfuhr oder Ausfuhrzölle oder geringere Ausfuhrkontingente, die an der Außengrenze eines Landes wirksam werden;

>> Maßnahmen "hinter der Grenze", beispielsweise "technische Handelshemmnisse" in Form von Konformitätsbewertungs- und Zertifizierungsauflagen, die auf eingeführte Waren strenger angewendet werden oder über das hinausgehen, was auf internationaler Ebene gängig oder vorgeschrieben ist;

>> Beschränkungen im Dienstleistungs- und Investitionsbereich, durch die häufig ausländische Dienstleister oder Investoren diskriminiert werden.

Einige Beispiele für derzeitige handelsbeschränkende Maßnahmen
>> Argentinien hat kürzlich neue, aufwändige Voranmeldeverfahren eingeführt und auf alle Wareneinfuhren ausgedehnt.

>> Indien, ein bedeutender Baumwollproduzent, hat ein Ausfuhrverbot für Rohbaumwolle verhängt.

>> Russland arbeitet an einem Gesetz, das Bestimmungen enthält, mit denen im Inland hergestellte Fahrzeuge bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt werden.

Welche Länder werden überwacht?
Der Bericht erfasst 31 bedeutende Handelspartner der EU, darunter auch die anderen G20-Staaten: Ägypten, Algerien, Argentinien, Australien, Belarus, Brasilien, China, Ecuador, Hongkong, Indien, Indonesien, Japan, Kanada, Kasachstan, Malaysia, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Paraguay, Philippinen, Russland, Saudi-Arabien, Schweiz, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Thailand, Türkei, Ukraine, USA und Vietnam.

Der Bericht
Dieser Bericht ist der neunte in einer Reihe regelmäßiger Berichte zur Beurteilung handelsbeschränkender Entwicklungen im Welthandel. Er wurde von der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission ausgearbeitet und von den 27 EU-Mitgliedstaaten genehmigt. Die Berichterstattung wurde im Oktober 2008 nach dem Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise eingeführt. Es galt, regelmäßig zu überprüfen, ob die G20-Staaten ihre Zusagen vom Washingtoner G20-Gipfel im November 2008 einhalten, nämlich auf neue handelsbeschränkende Maßnahmen zu verzichten und bestehende Maßnahmen umgehend aufzuheben.

Beim Gipfel in London im April 2009 verpflichteten sich die G20-Mitglieder zudem, Maßnahmen zu korrigieren, die seit Beginn der Krise eingeführt wurden. Auf den nachfolgenden G20-Gipfeln – der letzte fand im November 2011 in Cannes statt – wurden die Zusagen bis 2013 verlängert. Außerdem wurde noch einmal die Bereitschaft zur Rücknahme bereits geltender Maßnahmen unterstrichen. Im Übrigen wurden WTO, OECD und UNCTAD beauftragt, die Entwicklung zu überwachen und alle sechs Monate einen diesbezüglichen Bericht zu veröffentlichen. Die EU hält sich streng an diese Verpflichtungen. Mit ihrem derzeitigen Bericht bestätigt und ergänzt sie den Beobachtungsbericht, den die WTO am 31. Mai 2012 in Zusammenarbeit mit der UNCTAD und der OECD herausgegeben hat.

Weiterführende Informationen zum Marktzugang:
http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/market-access/
(Europäische Kommission: ra)


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