Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Nichtanwendung des EU-Umweltrechts


EU-Recht sei nicht einfach in Brüssel ersonnen worden: Es sei Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass das EU-Umweltrecht auf ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird
Umweltpolitik: Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung


(22.03.12) - Die Nichtanwendung des Umweltrechts kostet die Wirtschaft in der EU jedes Jahr vermutlich etwa 50 Mrd. EUR in Form von Gesundheits- und direkten Umweltkosten. Die Kommission hat eine Mitteilung über die bessere Anwendung des EU-Umweltrechts veröffentlicht; Ziel ist es, diesen Betrag zu verringern und für Menschen und Unternehmen bessere Umweltbedingungen zu schaffen.

Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Das EU-Recht wurde nicht einfach in Brüssel ersonnen; es wird vielmehr von allen Mitgliedstaaten und Parlamenten zum Nutzen der Bürger auf demokratische Weise verabschiedet. Unsere Umwelt wird durch rund 200 Rechtsakte geschützt, die bereits seit längerem gelten, aber viel zu häufig nicht richtig angewendet werden. Dies schadet nicht nur der Umwelt, sondern schädigt auch die Gesundheit des Menschen, schafft Unsicherheit für die Industrie und untergräbt den Binnenmarkt. In Krisenzeiten wie heute sind dies Kosten, die wir uns nicht leisten können."

In der veröffentlichten Mitteilung werden die positiven Auswirkungen des Umweltrechts hervorgehoben und dargelegt, dass es deutlich weniger kostet, Umweltschäden zu vermeiden, als langfristige Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Umweltrecht kann der Industrie Vorteile bringen: Mit der vollständigen Anwendung des EU-Abfallrechts dürften 400.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und die Nettokosten werden um 72 Mrd. EUR niedriger sein als beim alternativen Szenarium einer Nichtanwendung.

Diese Mitteilung soll zu einem intensiveren Dialog mit den Regierungen und anderen Entscheidungsträgern darüber führen, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann, um Wissen gezielter zu bündeln und gemeinsam zu nutzen und dafür zu sorgen, dass jeder einzelne mehr Eigenverantwortung für Umweltziele übernimmt. Konkret enthält die Mitteilung Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, ein systematisches Vorgehen bei der Sammlung und Verbreitung von Informationen zu erreichen und besser auf Umweltprobleme zu reagieren.

Die Anwendung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts ist eine Aufgabe, die die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden gemeinsam wahrnehmen. Die schlechte Anwendung wird häufig durch einen Mangel an genauen Informationen über Umweltfragen verstärkt. Die Überwachung erfolgt in Europa nicht überall in gleicher Weise, und die generierten Informationen sind lückenhaft und häufig veraltet. Außerdem sind nicht genügend hilfreiche Informationen online abrufbar. Dank besserer und besser zugänglicher Informationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene könnten die größten Umweltprobleme früher ermittelt und so langfristig Kosten gespart werden.

Eine ordnungsgemäße Anwendung bedeutet auch, wirksam auf tatsächliche oder potenzielle Umweltprobleme zu reagieren. Vorschläge für Verbesserungen umfassen bessere Kontrollen und Überwachung, Kriterien dafür, wie die Mitgliedstaaten Bürgerbeschwerden behandeln sollten, besseren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und die Unterstützung von europäischen Netzwerken für Umweltspezialisten. Die für die Rechtsanwendung Verantwortlichen sollten sich eindeutiger verpflichten, im Falle von Problemen Abhilfe zu schaffen, und hierfür konkrete Fristen und Eckwerte vorgeben, die öffentlich bewertet werden können.

Nächste Schritte
Die Mitteilung richtet sich an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und deren Bürger sowie alle Akteure in den Bereichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Die Ergebnisse der Erörterungen zwischen den drei EU-Organen werden die Grundlage für das siebte Umweltaktionsprogramm schaffen.

Hintergrund
Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass das EU-Umweltrecht auf ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird. Die Kommission prüft, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, und trifft Maßnahmen, wenn dies nicht der Fall ist.

Die Rechtsanwendung ist multidimensional. Die Mitgliedstaaten müssen einzelstaatliche Gesetze erlassen, mit denen die auf EU-Ebene vereinbarten Rechtsvorschriften detailliert umgesetzt werden. Sie müssen ihre Verwaltungen in einer Weise organisieren, die gewährleistet, dass diese Gesetze in der Praxis beachtet werden. Sie müssen für die erforderlichen Investitionen beispielsweise in die ordnungsgemäße Abfallbehandlung sorgen. Außerdem sollten sie die Möglichkeit haben zu reagieren, wenn verlangte Aufgaben nicht wahrgenommen werden oder sich andere Probleme ergeben, wie die illegale Abfallentsorgung oder die illegale Jagd auf geschützte Wildtiere. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen