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Nichtanwendung des EU-Umweltrechts


EU-Recht sei nicht einfach in Brüssel ersonnen worden: Es sei Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass das EU-Umweltrecht auf ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird
Umweltpolitik: Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung


(22.03.12) - Die Nichtanwendung des Umweltrechts kostet die Wirtschaft in der EU jedes Jahr vermutlich etwa 50 Mrd. EUR in Form von Gesundheits- und direkten Umweltkosten. Die Kommission hat eine Mitteilung über die bessere Anwendung des EU-Umweltrechts veröffentlicht; Ziel ist es, diesen Betrag zu verringern und für Menschen und Unternehmen bessere Umweltbedingungen zu schaffen.

Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Das EU-Recht wurde nicht einfach in Brüssel ersonnen; es wird vielmehr von allen Mitgliedstaaten und Parlamenten zum Nutzen der Bürger auf demokratische Weise verabschiedet. Unsere Umwelt wird durch rund 200 Rechtsakte geschützt, die bereits seit längerem gelten, aber viel zu häufig nicht richtig angewendet werden. Dies schadet nicht nur der Umwelt, sondern schädigt auch die Gesundheit des Menschen, schafft Unsicherheit für die Industrie und untergräbt den Binnenmarkt. In Krisenzeiten wie heute sind dies Kosten, die wir uns nicht leisten können."

In der veröffentlichten Mitteilung werden die positiven Auswirkungen des Umweltrechts hervorgehoben und dargelegt, dass es deutlich weniger kostet, Umweltschäden zu vermeiden, als langfristige Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Umweltrecht kann der Industrie Vorteile bringen: Mit der vollständigen Anwendung des EU-Abfallrechts dürften 400.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und die Nettokosten werden um 72 Mrd. EUR niedriger sein als beim alternativen Szenarium einer Nichtanwendung.

Diese Mitteilung soll zu einem intensiveren Dialog mit den Regierungen und anderen Entscheidungsträgern darüber führen, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann, um Wissen gezielter zu bündeln und gemeinsam zu nutzen und dafür zu sorgen, dass jeder einzelne mehr Eigenverantwortung für Umweltziele übernimmt. Konkret enthält die Mitteilung Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, ein systematisches Vorgehen bei der Sammlung und Verbreitung von Informationen zu erreichen und besser auf Umweltprobleme zu reagieren.

Die Anwendung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts ist eine Aufgabe, die die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden gemeinsam wahrnehmen. Die schlechte Anwendung wird häufig durch einen Mangel an genauen Informationen über Umweltfragen verstärkt. Die Überwachung erfolgt in Europa nicht überall in gleicher Weise, und die generierten Informationen sind lückenhaft und häufig veraltet. Außerdem sind nicht genügend hilfreiche Informationen online abrufbar. Dank besserer und besser zugänglicher Informationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene könnten die größten Umweltprobleme früher ermittelt und so langfristig Kosten gespart werden.

Eine ordnungsgemäße Anwendung bedeutet auch, wirksam auf tatsächliche oder potenzielle Umweltprobleme zu reagieren. Vorschläge für Verbesserungen umfassen bessere Kontrollen und Überwachung, Kriterien dafür, wie die Mitgliedstaaten Bürgerbeschwerden behandeln sollten, besseren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und die Unterstützung von europäischen Netzwerken für Umweltspezialisten. Die für die Rechtsanwendung Verantwortlichen sollten sich eindeutiger verpflichten, im Falle von Problemen Abhilfe zu schaffen, und hierfür konkrete Fristen und Eckwerte vorgeben, die öffentlich bewertet werden können.

Nächste Schritte
Die Mitteilung richtet sich an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und deren Bürger sowie alle Akteure in den Bereichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Die Ergebnisse der Erörterungen zwischen den drei EU-Organen werden die Grundlage für das siebte Umweltaktionsprogramm schaffen.

Hintergrund
Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass das EU-Umweltrecht auf ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird. Die Kommission prüft, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, und trifft Maßnahmen, wenn dies nicht der Fall ist.

Die Rechtsanwendung ist multidimensional. Die Mitgliedstaaten müssen einzelstaatliche Gesetze erlassen, mit denen die auf EU-Ebene vereinbarten Rechtsvorschriften detailliert umgesetzt werden. Sie müssen ihre Verwaltungen in einer Weise organisieren, die gewährleistet, dass diese Gesetze in der Praxis beachtet werden. Sie müssen für die erforderlichen Investitionen beispielsweise in die ordnungsgemäße Abfallbehandlung sorgen. Außerdem sollten sie die Möglichkeit haben zu reagieren, wenn verlangte Aufgaben nicht wahrgenommen werden oder sich andere Probleme ergeben, wie die illegale Abfallentsorgung oder die illegale Jagd auf geschützte Wildtiere. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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