Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Nichtanwendung des EU-Umweltrechts


EU-Recht sei nicht einfach in Brüssel ersonnen worden: Es sei Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass das EU-Umweltrecht auf ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird
Umweltpolitik: Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung


(22.03.12) - Die Nichtanwendung des Umweltrechts kostet die Wirtschaft in der EU jedes Jahr vermutlich etwa 50 Mrd. EUR in Form von Gesundheits- und direkten Umweltkosten. Die Kommission hat eine Mitteilung über die bessere Anwendung des EU-Umweltrechts veröffentlicht; Ziel ist es, diesen Betrag zu verringern und für Menschen und Unternehmen bessere Umweltbedingungen zu schaffen.

Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Das EU-Recht wurde nicht einfach in Brüssel ersonnen; es wird vielmehr von allen Mitgliedstaaten und Parlamenten zum Nutzen der Bürger auf demokratische Weise verabschiedet. Unsere Umwelt wird durch rund 200 Rechtsakte geschützt, die bereits seit längerem gelten, aber viel zu häufig nicht richtig angewendet werden. Dies schadet nicht nur der Umwelt, sondern schädigt auch die Gesundheit des Menschen, schafft Unsicherheit für die Industrie und untergräbt den Binnenmarkt. In Krisenzeiten wie heute sind dies Kosten, die wir uns nicht leisten können."

In der veröffentlichten Mitteilung werden die positiven Auswirkungen des Umweltrechts hervorgehoben und dargelegt, dass es deutlich weniger kostet, Umweltschäden zu vermeiden, als langfristige Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Umweltrecht kann der Industrie Vorteile bringen: Mit der vollständigen Anwendung des EU-Abfallrechts dürften 400.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und die Nettokosten werden um 72 Mrd. EUR niedriger sein als beim alternativen Szenarium einer Nichtanwendung.

Diese Mitteilung soll zu einem intensiveren Dialog mit den Regierungen und anderen Entscheidungsträgern darüber führen, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann, um Wissen gezielter zu bündeln und gemeinsam zu nutzen und dafür zu sorgen, dass jeder einzelne mehr Eigenverantwortung für Umweltziele übernimmt. Konkret enthält die Mitteilung Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, ein systematisches Vorgehen bei der Sammlung und Verbreitung von Informationen zu erreichen und besser auf Umweltprobleme zu reagieren.

Die Anwendung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts ist eine Aufgabe, die die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden gemeinsam wahrnehmen. Die schlechte Anwendung wird häufig durch einen Mangel an genauen Informationen über Umweltfragen verstärkt. Die Überwachung erfolgt in Europa nicht überall in gleicher Weise, und die generierten Informationen sind lückenhaft und häufig veraltet. Außerdem sind nicht genügend hilfreiche Informationen online abrufbar. Dank besserer und besser zugänglicher Informationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene könnten die größten Umweltprobleme früher ermittelt und so langfristig Kosten gespart werden.

Eine ordnungsgemäße Anwendung bedeutet auch, wirksam auf tatsächliche oder potenzielle Umweltprobleme zu reagieren. Vorschläge für Verbesserungen umfassen bessere Kontrollen und Überwachung, Kriterien dafür, wie die Mitgliedstaaten Bürgerbeschwerden behandeln sollten, besseren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und die Unterstützung von europäischen Netzwerken für Umweltspezialisten. Die für die Rechtsanwendung Verantwortlichen sollten sich eindeutiger verpflichten, im Falle von Problemen Abhilfe zu schaffen, und hierfür konkrete Fristen und Eckwerte vorgeben, die öffentlich bewertet werden können.

Nächste Schritte
Die Mitteilung richtet sich an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und deren Bürger sowie alle Akteure in den Bereichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Die Ergebnisse der Erörterungen zwischen den drei EU-Organen werden die Grundlage für das siebte Umweltaktionsprogramm schaffen.

Hintergrund
Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass das EU-Umweltrecht auf ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird. Die Kommission prüft, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, und trifft Maßnahmen, wenn dies nicht der Fall ist.

Die Rechtsanwendung ist multidimensional. Die Mitgliedstaaten müssen einzelstaatliche Gesetze erlassen, mit denen die auf EU-Ebene vereinbarten Rechtsvorschriften detailliert umgesetzt werden. Sie müssen ihre Verwaltungen in einer Weise organisieren, die gewährleistet, dass diese Gesetze in der Praxis beachtet werden. Sie müssen für die erforderlichen Investitionen beispielsweise in die ordnungsgemäße Abfallbehandlung sorgen. Außerdem sollten sie die Möglichkeit haben zu reagieren, wenn verlangte Aufgaben nicht wahrgenommen werden oder sich andere Probleme ergeben, wie die illegale Abfallentsorgung oder die illegale Jagd auf geschützte Wildtiere. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen