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Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften


Robuster Datenschutz-Rahmen für den europäischen Binnenmarkt
EU-Justizkommissarin Viviane Reding und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzen sich gemeinsam für einen stärkeren Datenschutz auf EU-Ebene ein


(22.11.11) - EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, und Bundesverbraucherministerin, Ilse Aigner, haben bei einem Gespräch in Brüssel Möglichkeiten zur Stärkung der EU-Datenschutzvorschriften aus dem Jahre 1995 erörtert. Das Treffen findet zu einem für Verbraucher und Unternehmen im Hinblick auf den Datenschutz wichtigen Zeitpunkt statt: Die Europäische Kommission wird bis Ende Januar 2012 Vorschläge zur Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 vorstellen.

Diese entscheidende Modernisierung der EU-Vorschriften wird bedeutende Auswirkungen auf datenschutzrechtliche Fragen in der EU und über deren Grenzen hinaus haben. Nach ihrem Treffen bekräftigten EU-Kommissarin Reding und Bundesministerin Aigner ihre Absicht, sich gemeinsam für einen robusten Datenschutz-Rahmen im europäischen Binnenmarkt einzusetzen, der den Herausforderungen der heutigen digitalen Welt gewachsen ist.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärten nach ihrem Gespräch in Brüssel:

"Der Datenschutz ist ein grenzübergreifendes Thema, das für unsere Verbraucher und Unternehmen von zentraler Bedeutung ist. Wir müssen daher das Thema auf europäischer Ebene anpacken, indem wir gemeinsame hohe Datenschutzstandards mit einer globalen Anziehungskraft erarbeiten. Der Vertrag von Lissabon bietet uns die einzigartige Gelegenheit an, die europäischen Datenschutzregeln jetzt zu modernisieren und zu stärken. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Reformprozess zu einem besseren Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern in Europa führen muss, ganz unabhängig davon, in welchem EU-Land sie leben oder in welchem Land die Unternehmen, die ihre Daten verarbeiten, ihren Sitz haben.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, direkt dem Europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollten. Wer sich nicht daran hält, sollte keine Geschäfte in unserem Binnenmarkt machen dürfen. Dies gilt auch und vor allem für Soziale Netzwerke, deren Nutzer in der EU wohnhaft sind. Wir müssen sicherstellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht angewendet wird, selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden, oder Daten in sogenannten 'Clouds' speichern.

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Wir sind uns einig, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften den Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihre Daten geben sollte. Deshalb sollte das EU-Recht aus unserer Sicht die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher als Vorbedingung für die Verarbeitung ihrer Daten vorschreiben. Außerdem sollten Verbraucher jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet stellen.

Um sicherzustellen, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften diese Fragen angeht und der Datenschutz zur praktischen Realität für Verbraucher und Unternehmen überall in Europa wird, werden wir eng zusammenarbeiten."

Hintergrund
Laut einer Eurobarometer-Studie sind 70 Prozent der Europäer darüber besorgt, wie Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Sie glauben, dass sie, wenn überhaupt, lediglich eine eingeschränkte Kontrolle über ihre eigenen Daten haben. 74 Prozent wollen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten im Internet von der eigenen ausdrücklichen Einwilligung im Voraus abhängig machen. Die Umfrage zeigt auch, dass 75 Prozent der Menschen jederzeit im Stande sein wollen, ihre persönlichen Angaben online löschen zu können. Auch Maßnahmen auf EU-Ebene genießen eine hohe Unterstützung: 90 Prozent sprechen sich für europaweit geltende Datenschutzrechte aus.

Im November 2010 hatte die Kommission die wesentlichen Themen der Reform des EU-Datenschutzrechts – die auch den Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit betreffen wird – in einer Mitteilung erläutert. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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