Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb auf dem Markt für Milchprodukte


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von "Allgäuland" durch dänische Molkereigenossenschaft Arla
Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Rechtgeschäfts auf den Markt für eine Reihe von Milchprodukten, u. a. Sahne, abgepackte Butter, Frischkäse und Käse


(22.11.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Milchproduzenten Allgäuland-Käsereien GmbH, der AL Dienstleistungs-GmbH und der Tochtergesellschaften (insgesamt "Allgäuland") durch die dänische Molkereigenossenschaft Arla Food amba ("Arla") nach der Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das durch den Zusammenschluss entstehende Unternehmen auf den betreffenden Märkten weiterhin dem Konkurrenzdruck einer Reihe ernstzunehmender Wettbewerber ausgesetzt sein wird.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Rechtgeschäfts auf den Markt für eine Reihe von Milchprodukten, u. a. Sahne, abgepackte Butter, Frischkäse und Käse, und kam zu dem Ergebnis, dass für all diese Produkte keine ernsten wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Zuge des Rechtsgeschäfts zu erwarten seien.

Die Kommission prüfte außerdem die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Markt für Molkenproteinkonzentrat, Laktose und Milchpermeat, Produkte, die bei der Verarbeitung von Molke (ein flüssiges Nebenprodukt der Käseherstellung) anfallen. Bei diesen Produkten überschneiden sich die Tätigkeiten von Arla und der deutschen Molkerei Milei, an der Allgäuland derzeit einen Anteil von 30 Prozent hält. Hauptanteilseigner ist die japanische Morinaga Milk Industry Co. Ltd.

Hinsichtlich des Molkenproteinkonzentrats gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass die meisten bei der Marktuntersuchung aufgetretenen Bedenken nicht fusionsspezifisch waren; in den übrigen Fällen ging es nur um geringe Beträge; zudem gab es andere Anbieter. Die Marktuntersuchung zeigte ferner, dass der Markteintritt relativ rasch und in hohem Umfang erfolgen kann.

Der Marktuntersuchung zufolge sind die europäischen Märkte für Laktose und Milchpermeat nach dem Zusammenschluss nach wie vor wettbewerbsfähig, da Arla und Milei einem hinreichend starken Wettbewerb seitens anderer etablierter Marktteilnehmern wie FrieslandCampina, Lactalis, Glanbia und Sachsenmilch für Laktose und Volac, BMI und Lactalis für Milchpermeat ausgesetzt sein werden.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass weder das Rechtsgeschäft noch die Überschneidung von Arla und Milei Anlass zu erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die Übernahme wurde am 15. September 2011 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Eigentümer der Molkereigenossenschaft Arla sind schwedische und dänische Milcherzeuger und seit dem 1. Januar 2011 indirekt auch deutsche Milcherzeuger, die Mitglied von Hansa-Milch eG sind, die wiederum Anteile an Arla hält. Arla produziert und vertreibt eine Vielzahl von Milchprodukten.

Allgäuland ist in erster Linie eine Käserei, bietet aber auch andere Milchprodukte an.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen