Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb auf dem Markt für Milchprodukte


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von "Allgäuland" durch dänische Molkereigenossenschaft Arla
Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Rechtgeschäfts auf den Markt für eine Reihe von Milchprodukten, u. a. Sahne, abgepackte Butter, Frischkäse und Käse


(22.11.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Milchproduzenten Allgäuland-Käsereien GmbH, der AL Dienstleistungs-GmbH und der Tochtergesellschaften (insgesamt "Allgäuland") durch die dänische Molkereigenossenschaft Arla Food amba ("Arla") nach der Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das durch den Zusammenschluss entstehende Unternehmen auf den betreffenden Märkten weiterhin dem Konkurrenzdruck einer Reihe ernstzunehmender Wettbewerber ausgesetzt sein wird.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Rechtgeschäfts auf den Markt für eine Reihe von Milchprodukten, u. a. Sahne, abgepackte Butter, Frischkäse und Käse, und kam zu dem Ergebnis, dass für all diese Produkte keine ernsten wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Zuge des Rechtsgeschäfts zu erwarten seien.

Die Kommission prüfte außerdem die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Markt für Molkenproteinkonzentrat, Laktose und Milchpermeat, Produkte, die bei der Verarbeitung von Molke (ein flüssiges Nebenprodukt der Käseherstellung) anfallen. Bei diesen Produkten überschneiden sich die Tätigkeiten von Arla und der deutschen Molkerei Milei, an der Allgäuland derzeit einen Anteil von 30 Prozent hält. Hauptanteilseigner ist die japanische Morinaga Milk Industry Co. Ltd.

Hinsichtlich des Molkenproteinkonzentrats gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass die meisten bei der Marktuntersuchung aufgetretenen Bedenken nicht fusionsspezifisch waren; in den übrigen Fällen ging es nur um geringe Beträge; zudem gab es andere Anbieter. Die Marktuntersuchung zeigte ferner, dass der Markteintritt relativ rasch und in hohem Umfang erfolgen kann.

Der Marktuntersuchung zufolge sind die europäischen Märkte für Laktose und Milchpermeat nach dem Zusammenschluss nach wie vor wettbewerbsfähig, da Arla und Milei einem hinreichend starken Wettbewerb seitens anderer etablierter Marktteilnehmern wie FrieslandCampina, Lactalis, Glanbia und Sachsenmilch für Laktose und Volac, BMI und Lactalis für Milchpermeat ausgesetzt sein werden.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass weder das Rechtsgeschäft noch die Überschneidung von Arla und Milei Anlass zu erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die Übernahme wurde am 15. September 2011 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Eigentümer der Molkereigenossenschaft Arla sind schwedische und dänische Milcherzeuger und seit dem 1. Januar 2011 indirekt auch deutsche Milcherzeuger, die Mitglied von Hansa-Milch eG sind, die wiederum Anteile an Arla hält. Arla produziert und vertreibt eine Vielzahl von Milchprodukten.

Allgäuland ist in erster Linie eine Käserei, bietet aber auch andere Milchprodukte an.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen