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Richtlinie über Funkanlagen aktualisieren


Normen: Europäische Kommission schlägt Aktualisierung der Regeln für Funkanlagen vor
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sind einer der wenigen Hightech-Sektoren, in denen die EU zu den Weltmarktführern gehört


(26.10.12) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Richtlinie über Funkanlagen zu aktualisieren. Mit ihrem Vorschlag möchte sie sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer die Vorschriften über die Vermeidung von Störungen einhalten, damit die Verbraucher problemlos Autotüren öffnen, Kleinkinder überwachen oder Radio hören können. Die Kommission schlägt darüber hinaus eine Klärung und Vereinfachung der Richtlinie vor, um deren Anwendung zu vereinfachen und vermeidbare Belastungen abzuschaffen. Auf diese Weise dürfte das Vertrauen aller Beteiligten in den Regelungsrahmen zunehmen.

Der für Industrie und Unternehmen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte dazu: "Mobile Kommunikation bereichert das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ist wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FuTKEE) sind einer der wenigen Hightech-Sektoren, in denen die EU zu den Weltmarktführern gehört. Es Freilich müssen wir das Vertrauen der Verbraucher stärken, damit dieser Wirtschaftszweig seine Wachstumserfolge fortsetzen kann. Wir schlagen ferner die Streichung unklarer oder unnötiger und innovationshemmender Vorschriften vor, damit der Sektor Funk- und Fernmeldeanlagen weiter so spektakulär wächst wie bisher."

Dazu schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:
>> verbesserte Einhaltung der Richtlinie, damit Bürgerinnen und Bürger über störungsfrei funktionierende Funkgeräte verfügen; zum Beispiel könnten die Marktüberwachungsbehörden und der Zoll die Sicherheit von Produkten besser und wirksamer überprüfen.

>> Klärung der Richtlinie, indem insbesondere die Verpflichtungen eines jeden Marktteilnehmers – Hersteller oder Einführer – klar aufgeführt werden und indem der Anwendungsbereich in begrenztem Maß angepasst wird.

>> Vereinfachung der Richtlinie, unter anderem durch Abschaffung der Meldung bestimmter Produkte sowie anderer Verwaltungsvorschriften. Die neue Richtlinie würde an de Neuen Rechtsrahmen für Produkte abgestimmt werden, durch den das Regelwerk für Produkte insgesamt stimmiger und leichter anwendbar wird.

Der Vorschlag enthält ferner einige neue besondere Anforderungen. So ist sicherzustellen,

>>dass Software erst dann zusammen mit einer Funkanlage verwendet werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass diese besondere Kombination aus Software und Funkanlage die Bestimmungen erfüllt,

>> dass die Geräte mit Zubehör wie Ladegeräten und/oder mit anderen Funkanlagen über Netze koppelbar sind.

Hintergrund:
Mobilgeräte und drahtlose Anwendungen haben sich in den letzten Jahren spektakulär vermehrt und bieten auch künftig ein enormes Potenzial für weitere Innovation und Expansion. Die stetige Zunahme von Anwendungen, Technologien und Plattformen bringt freilich auch das Risiko mit sich, dass sich die verschiedenen auf dem Markt erhältlichen Geräte gegenseitig stören. Damit dieser Wirtschaftszweig weiterwachsen kann, müssen solche Störungen verhindert und muss dafür gesorgt werden, dass wir das Funkspektrum immer effizienter nutzen.

Die FuTKEE-Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen trat 1999 in Kraft und hat wesentlich zur Vollendung des Binnenmarktes in diesem Bereich beigetragen. Der Sektor Funk- und Telekommunikationsendgeräte umfasst alle Erzeugnisse, die das Funkfrequenzspektrum nutzen (z. B. Autotüröffner, Mobilfunkgeräte wie Mobiltelefone und CB-Funkgeräte, Rundfunksendeanlagen usw.) sowie alle an öffentliche Telekommunikationsnetze angeschlossenen Geräte (z. B. ADSL-Modems, Telefone und Telefonanlagen).

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/rtte/documents/legislation/review/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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