Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Richtlinie über Funkanlagen aktualisieren


Normen: Europäische Kommission schlägt Aktualisierung der Regeln für Funkanlagen vor
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sind einer der wenigen Hightech-Sektoren, in denen die EU zu den Weltmarktführern gehört


(26.10.12) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Richtlinie über Funkanlagen zu aktualisieren. Mit ihrem Vorschlag möchte sie sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer die Vorschriften über die Vermeidung von Störungen einhalten, damit die Verbraucher problemlos Autotüren öffnen, Kleinkinder überwachen oder Radio hören können. Die Kommission schlägt darüber hinaus eine Klärung und Vereinfachung der Richtlinie vor, um deren Anwendung zu vereinfachen und vermeidbare Belastungen abzuschaffen. Auf diese Weise dürfte das Vertrauen aller Beteiligten in den Regelungsrahmen zunehmen.

Der für Industrie und Unternehmen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte dazu: "Mobile Kommunikation bereichert das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ist wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FuTKEE) sind einer der wenigen Hightech-Sektoren, in denen die EU zu den Weltmarktführern gehört. Es Freilich müssen wir das Vertrauen der Verbraucher stärken, damit dieser Wirtschaftszweig seine Wachstumserfolge fortsetzen kann. Wir schlagen ferner die Streichung unklarer oder unnötiger und innovationshemmender Vorschriften vor, damit der Sektor Funk- und Fernmeldeanlagen weiter so spektakulär wächst wie bisher."

Dazu schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:
>> verbesserte Einhaltung der Richtlinie, damit Bürgerinnen und Bürger über störungsfrei funktionierende Funkgeräte verfügen; zum Beispiel könnten die Marktüberwachungsbehörden und der Zoll die Sicherheit von Produkten besser und wirksamer überprüfen.

>> Klärung der Richtlinie, indem insbesondere die Verpflichtungen eines jeden Marktteilnehmers – Hersteller oder Einführer – klar aufgeführt werden und indem der Anwendungsbereich in begrenztem Maß angepasst wird.

>> Vereinfachung der Richtlinie, unter anderem durch Abschaffung der Meldung bestimmter Produkte sowie anderer Verwaltungsvorschriften. Die neue Richtlinie würde an de Neuen Rechtsrahmen für Produkte abgestimmt werden, durch den das Regelwerk für Produkte insgesamt stimmiger und leichter anwendbar wird.

Der Vorschlag enthält ferner einige neue besondere Anforderungen. So ist sicherzustellen,

>>dass Software erst dann zusammen mit einer Funkanlage verwendet werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass diese besondere Kombination aus Software und Funkanlage die Bestimmungen erfüllt,

>> dass die Geräte mit Zubehör wie Ladegeräten und/oder mit anderen Funkanlagen über Netze koppelbar sind.

Hintergrund:
Mobilgeräte und drahtlose Anwendungen haben sich in den letzten Jahren spektakulär vermehrt und bieten auch künftig ein enormes Potenzial für weitere Innovation und Expansion. Die stetige Zunahme von Anwendungen, Technologien und Plattformen bringt freilich auch das Risiko mit sich, dass sich die verschiedenen auf dem Markt erhältlichen Geräte gegenseitig stören. Damit dieser Wirtschaftszweig weiterwachsen kann, müssen solche Störungen verhindert und muss dafür gesorgt werden, dass wir das Funkspektrum immer effizienter nutzen.

Die FuTKEE-Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen trat 1999 in Kraft und hat wesentlich zur Vollendung des Binnenmarktes in diesem Bereich beigetragen. Der Sektor Funk- und Telekommunikationsendgeräte umfasst alle Erzeugnisse, die das Funkfrequenzspektrum nutzen (z. B. Autotüröffner, Mobilfunkgeräte wie Mobiltelefone und CB-Funkgeräte, Rundfunksendeanlagen usw.) sowie alle an öffentliche Telekommunikationsnetze angeschlossenen Geräte (z. B. ADSL-Modems, Telefone und Telefonanlagen).

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/rtte/documents/legislation/review/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen