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Fusion auf dem Metallpressenhersteller-Markt


Europäische Kommission genehmigt Übernahme des deutschen Metallpressenherstellers Schuler durch Konkurrenten Andritz
Fusionskontrolle: Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Markt für mechanische Einzelpressen für die Blechumformung geprüft, auf dem beide Unternehmen tätig sind


(26.10.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Metallpressenherstellers Schuler durch den österreichischen Anlagenbauer Andritz nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Ansicht der Kommission ist das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da keine wesentliche Änderung der Marktstruktur zu erwarten ist und das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen auch weiterhin ausreichendem Wettbewerb ausgesetzt sein wird.

Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Markt für mechanische Einzelpressen für die Blechumformung geprüft, auf dem beide Unternehmen tätig sind. Mechanische Einzelpressen sind Anlagen zur Umformung von Blechteilen, die in der Automobil-, Hausgeräte-, Armaturen-, Motoren- und Generatorenindustrie eingesetzt werden.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass es diverse Pressenhersteller in Europa gibt, insbesondere für Pressen im unteren Presskraftbereich. Bei den Pressen mit höherer Presskraft, bei denen das Angebot stärker konzentriert ist, werden Verträge meist über Ausschreibungen vergeben. Die Kommission stellte fest, dass die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen bei solchen Ausschreibungen nicht als engste Wettbewerber konkurrieren und dass die Kunden auf genügend alternative Anbieter ausweichen könnten.
Die Kommission befasste sich außerdem mit den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in den Bereichen Reparatur und Instandhaltung sowie Automation von mechanischen Einzelpressen. Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass das Zusammenschlussvorhaben auf den betreffenden Märkten keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, weil die beteiligten Unternehmen nur über relativ geringe Marktanteile verfügen.

Daher kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht erheblich beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde am 10. September 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Die Unternehmensgruppe Andritz ist ein weltweit tätiger Hersteller und Anbieter von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke, die Zellstoffindustrie, die industrielle Fest-Flüssig-Trennung, die Stahlindustrie sowie die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets.

Schuler ist ein internationaler Konzern im Bereich der Umformtechnik, der Anlagen, Werkzeuge und Verfahrens-Know-how für die metallverarbeitende Industrie anbietet. Schuler ist außerdem in der Münztechnik tätig und realisiert Systemlösungen in der Luft-, Raumfahrt- und Eisenbahnindustrie. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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