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Koordinierte Regulierung der Telekom-Märkte


EU-Telekommunikationsvorschriften: Telekom-Regulierung muss sich auf hartnäckige strukturelle Wettbewerbsprobleme und auf die Förderung von Investitionen konzentrieren können
Digitale Agenda: Kommission leitet Konsultation zur Empfehlung über Telekommunikationsmärkte ein


(25.10.12) - Die Europäische Kommission leitet mit Blick auf eine Aktualisierung der bestehenden Liste der relevanten Vorleistungs- und Endkundenmärkte für Telekommunikation, auf die das Verfahren nach Artikel 7 der EU-Telekommunikationsvorschriften angewandt wird, eine öffentliche Konsultation ein. Diese Märkte umfassen den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz auf Endkundenebene sowie den Breitbandzugang auf Vorleistungsebene. Die Liste der relevanten Märkte erleichtert den nationalen Regulierungsbehörden die koordinierte Regulierung ihrer Märkte. Bei der Überprüfung sollen wichtige Entwicklungen der Märkte und Technologien berücksichtigt werden, wie etwa internetgestützte Anwendungen und Dienste, die Konvergenz zwischen verschiedenen Arten von Netzen und Diensten und die Entwicklung ultraschneller Internet-Netze und -Dienste.

Anhand der Ergebnisse wird die Kommission die geltende Empfehlung zu relevanten Märkten überarbeiten, die zuletzt 2007 aktualisiert wurde. Interessenten können ihre Beiträge bis zum 8. Januar 2013 einreichen.

Neelie Kroes, für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte: "Wir müssen mit den technischen Entwicklungen in diesem Sektor Schritt halten, damit sich die Regulierung auf hartnäckige strukturelle Wettbewerbsprobleme und auf die Förderung von Investitionen konzentrieren kann."

Ziel der Befragung ist es, wichtige einschlägige Trends zu ermitteln und die Meinung der Interessenträger zur Überarbeitung der bestehenden Liste relevanter Märkte, zu ihrem Umfang und gegebenenfalls auch zu weiteren aufzunehmenden Märkten einzuholen, zu denen sowohl nationale regulierte Märkte als auch grenzübergreifende Märkte gehören.

Die Konsultation ist der erste Schritt in einem Überarbeitungsprozess. Auf der Grundlage der Ergebnisse und nach Konsultation des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Kommunikationsausschusses (eines aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Beratungsgremiums) wird die Kommission anschließend eine geänderte Empfehlung aussprechen.

Hintergrund
Gemäß den EU-Telekommunikationsvorschriften gibt die Kommission eine Empfehlung zu relevanten Produkt- und Dienstleistungsmärkten innerhalb des regulierten Sektors für elektronische Kommunikation heraus und überprüft diese regelmäßig. In der Empfehlung werden diejenigen Märkte genannt, die grundsätzlich für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen die nationalen Märkte regelmäßig überprüfen und die Kommission im Rahmen des so genannten "Verfahrens nach Artikel 7" darüber informieren. Dabei handelt es sich um einen Konsultations- und Berichterstattungsmechanismus, der die nationalen Regulierungsbehörden im Bereich der Telekommunikation dazu verpflichtet, die Kommission und die Regulierungsbehörden anderer EU-Länder vorab über Maßnahmen zu informieren, die sie zur Lösung von Marktproblemen zu treffen beabsichtigen. Seit 2003 hat die Kommission mehr als 1300 solcher Notifizierungen erhalten.

Die Empfehlung der Kommission zu den relevanten Märkten wird nun zum zweiten Mal überprüft. Die erste Empfehlung stammt aus dem Jahr 2003 und wurde 2007 überarbeitet, um einen Endkundenmarkt und sechs Vorleistungsmärkte aufzunehmen: Zugang zum Telefonfestnetz, Verbindungsaufbau im Telefonfestnetz, Anrufzustellung in einzelnen Telefonfestnetzen, Vorleistungsmärkte für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss und für den Breitbandzugang, Abschlusssegmente von Mietleitungen auf der Vorleistungsebene sowie Sprachanrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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