Die UVP-Richtlinie wird geändert
Umwelt-Compliance: Europäische Kommission will die Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten straffen
Verschärfung von Vorschriften im Interesse einer besseren Entscheidungsfindung und zur Vermeidung von Umweltschäden
(15.11.12) - Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Straffung der Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorgelegt, die den Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtern sollen, ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen. Das bisherige Umweltschutzniveau soll verbessert werden, und auch für die Wirtschaft dürfte eine einheitlichere Rahmenregelung von Vorteil sein.
Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: "In den vergangenen 25 Jahren hat die UVP-Richtlinie dazu beigetragen, dass Umweltaspekte bei der Beschlussfassung über Projekte berücksichtigt werden. Zahllose Vorhaben sind auf diese Weise nachhaltiger geworden, und gleichzeitig wurde Bürgern ein Mitspracherecht eingeräumt, d. h. sie werden informiert und konsultiert, bevor Projektbeschlüsse gefasst werden. Es gibt jedoch Schlupflöcher, die, vor allem was die Qualität des Prüfungsprozesses anbelangt, beseitigt werden müssen, um sicherzustellen, dass Projekte mit Umweltauswirkungen ordnungsgemäß bewertet werden."
Die UVP-Richtlinie ist vor über 25 Jahren in Kraft getreten. Sie wurde mehrfach geändert, doch hat die Kommission im Anschluss an eine breit angelegte Interessengruppenkonsultation beschlossen, dass es an der Zeit ist, diesen Rechtsakt komplett zu überarbeiten und den politischen, rechtlichen und technischen Entwicklungen anzupassen. Die geplanten Änderungen sind auch vorausschauend - neuen Herausforderungen wie Ressourceneffizienz, Klimawandel, Biodiversität und Katastrophenvorsorge, die für die EU als Ganze von Bedeutung sind, wird bei der Umweltverträglichkeitsprüfung künftig Rechnung getragen.
Die Änderungsvorschläge betreffen u.a.
>> die Anpassung des Verfahrens, nach dem bestimmt wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. So wird sichergestellt, dass nur Projekte mit signifikanten Umweltauswirkungen einer derartigen Prüfung unterzogen werden. Projekte, die zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen angepasst wurden, und kleinere Projekte mit lokal begrenzten Auswirkungen sollen künftig schneller und zu geringeren Kosten genehmigt werden; auf diese Weise verfügen die Behörden über mehr Zeit, um sich auf die Prüfung von Großprojekten mit großflächigen Umweltauswirkungen zu konzentrieren;
>> die Verschärfung von Vorschriften im Interesse einer besseren Entscheidungsfindung und zur Vermeidung von Umweltschäden. Die Auswirkungen alternativer Vorschläge sollen künftig systematischer geprüft werden, und die zuständigen Behörden werden ihre Beschlüsse genauer begründen müssen;
>> die Straffung der verschiedenen Phasen des UVP-Prozesses durch Festlegung von Zeitrahmen und eines neuen Mechanismus zur Vereinfachung des Prozesses für den Fall, dass mehrere Prüfungen erforderlich und verschiedene Behörden involviert sind. Diese Änderungen führen zu mehr Rechtssicherheit und wirken prozessbeschleunigend, ohne die Qualität der Prüfung zu beeinträchtigen.
Die Vorschläge sind das Ergebnis eines Revisionsprozesses (einschließlich weitreichender Konsultationen) und Studien über die Wirksamkeit der bisherigen Regelung und die Auswirkungen etwaiger Änderungen.
Nächste Schritte
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Sofern sie angenommen werden, werden sie in der EU rechtsverbindlich.
Hintergrundinformation
Mit der UVP-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Projekte, die die Umwelt voraussichtlich stark beeinträchtigen werden, vor ihrer Genehmigung angemessen geprüft werden. Daher werden die etwaigen (bau- oder betriebsbedingten) Umweltauswirkungen eines Projekts ermittelt und bewertet, bevor seine Durchführung genehmigt wird. Die Projektträger können dann ihre Projekte anpassen, um negative Umweltauswirkungen schon im Vorfeld zu minimieren, bzw. die zuständigen Behörden können in die Projektgenehmigung Maßnahmen einbeziehen, um Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu reduzieren oder zu kompensieren.
Die Richtlinie gewährleistet auch, dass die Öffentlichkeit frühzeitig in umweltbezogene Beschlussfassungsprozesse einbezogen wird. Vor allem betroffenen Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu nehmen, so lange für die zuständigen Behörde noch alle Optionen offen sind, d. h. bevor über einen Projektentwicklungsantrag endgültig entschieden wird. Wird ein Projekt genehmigt, muss die zuständige Behörde die Öffentlichkeit informieren, auch über Maßnahmen, die zur Vermeidung, Reduzierung oder Kompensierung von Umweltauswirkungen geplant sind.
Für weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/eia/home.htm
(Europäische Kommission: ra)
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