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EU-Vorschriften: Öffentliches Auftragswesen


Kommission verlangt von Bulgarien Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit
Verstoß gegen die Grundprinzipien des europäischen Auftragsrechts dar, insbesondere gegen den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit


(29.06.11) - Die Europäische Kommission hat Bulgarien aufgefordert, bei einem von Elektroenergien Sistemen Operator EAD ("ESO EAD", Tochter des nationalen Elektrizitätsunternehmens, die die Netze verwaltet) vergebenen Auftrag für Sicherheits- und Überwachungsdienste, die volle Einhaltung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen zu gewährleisten.

Bei der Auftragsvergabe bestand aufgrund von zwei der Auswahlkriterien die Möglichkeit eines ungerechtfertigten Vorteils für bulgarische oder in Bulgarien ansässige Dienstleistungsanbieter oder für Bewerber im Besitz eines von einem bestimmten Mitgliedstaat der Union ausgestellten Zertifikats über die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Dies stellt einen Verstoß gegen die Grundprinzipien des europäischen Auftragsrechts dar, insbesondere gegen den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit. Die Aufforderung der Kommission an Bulgarien ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten von Bulgarien keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Wozu dienen die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen?
Bei öffentlichen Aufträgen geht es um die Verwendung öffentlicher Gelder für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Dies können Beschaffungen aller Art sein, von Computersystemen über Schiffe oder Beratungsdienste bis hin zu Kläranlagen. Der Anteil der öffentlichen Aufträge am BIP der Europäischen Union wird auf insgesamt etwa 17 Prozent geschätzt. Die im EU-Vergaberecht vorgeschriebenen offenen und transparenten Vergabeverfahren bedeuten mehr Wettbewerb und besseren Schutz vor Korruption sowie bessere Dienstleistungen und ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis für den Steuerzahler.

Inwiefern verstößt Bulgarien gegen diese Vorschriften und warum sind Unternehmen und Bürger die Leidtragenden?
Das Unternehmen ESO EAD hat am 5. August 2008 eine Ausschreibung über den Abschluss eines Rahmenvertrags für die Überwachung der strom- und energietechnischen Einrichtungen im Eigentum von ESO EAD und NEK (Natsionalna Elektricheska Kompania, nationales Elektrizitätsunternehmen) durch bewaffnete Sicherheitskräfte veröffentlicht. Der Auftragswert wird mit 1 Mio. Euro veranschlagt, die Laufzeit des Auftrags beträgt 36 Monate. Die EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge sowie die Grundsätze des Vertrags verpflichten die Auftraggeber zur Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit.

Die Verwendung von Auswahlkriterien wie der Besitz eines spezifischen Zertifikats über die Sicherheit am Arbeitsplatz, gültig in nur einem Mitgliedstaat (in diesem Falle Vereinigtes Königreich), ohne Zulassung gleichwertiger Nachweise, und die Forderung nach einer administrativen Genehmigung, die nur bulgarischen Staatsangehörigen vorbehalten ist, stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Diskriminierungsfreiheit. Außerdem erfolgte eine Änderung der Vergabekriterien während des Verfahrens, was gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bewerber verstößt.

Diese Verstöße könnten sich nachteilig ausgewirkt haben für Unternehmen, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen konnten, sowie im weiteren Sinne für die Bürger, da es nun nicht sicher ist, dass die Auftragsvergabe auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgte.

Weitere Informationen
Öffentliches Auftragswesen:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/index_de.htm
Aktuelle Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/community_law/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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