Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung
Steuern: Kommission fordert Polen auf, benachteiligende Steuervorschriften für gebietsfremde Investment- und Pensionsfonds zu ändern
Diskriminierung: Investment- und Pensionsfonds aus anderen EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum werden gegenüber den in Polen ansässigen Fonds benachteiligt
(29.06.11) - Die Europäische Kommission hat Polen förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften zu ändern, die Investment- und Pensionsfonds aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) diskriminieren. Nach dem polnischen Steuerrecht sind inländische Investment- und Pensionsfonds von der Körperschaftssteuer befreit. Außerhalb Polens ansässige Fonds hingegen können diese Befreiung nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen, die für polnische Fonds nicht gelten. Diese diskriminierenden Vorschriften stehen nicht im Einklang mit dem EU-Recht, dem zufolge alle Steuerbefreiungen sowohl inländischen als auch gebietsfremden Steuerzahlern zu gewähren sind.
Trotz der Abhilfemaßnahmen, die Polen im November 2010 als Antwort auf eine frühere Aufforderung hin getroffen hat, ist die Kommission nach wie vor der Ansicht, dass Polen noch immer nicht seinen Pflichten gemäß den Artikeln 56 und 63 (freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Artikeln 36 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nachkommt.
Als Ergebnis dieser Diskriminierung werden Investment- und Pensionsfonds aus anderen EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum gegenüber den in Polen ansässigen Fonds benachteiligt, und haben die polnischen Bürger folglich weniger Auswahl bei Investment- und Pensionsfonds.
Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (der zweiten Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort, kann sie Polen beim Europäischen Gerichtshof verklagen.
Hintergrund
Die Kommission übermittelte Polen am 23. März 2007 ein Aufforderungsschreiben und am 15. Mai 2009 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (IP/09/780). Am 14. Januar 2011 unterrichtete Polen die Kommission, es habe sein Körperschaftsteuergesetz im November 2010 geändert. Nach Ansicht der Kommission hat die Änderungen des polnischen Gesetzes jedoch nicht zu einer vollständigen Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung gebietsfremder Fonds geführt.
Nach den polnischen Steuervorschriften sind gebietsfremde Fonds nur dann steuerbefreit, wenn sie in ihrem Niederlassungsstaat steuerpflichtig sind, während die Steuerbefeiung inländischer Fonds uneingeschränkt gewährt wird. Eine solche Auflage ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar, da einige Investment- und Pensionsfonds aus anderen EU/EWR-Staaten im Gegensatz zu vergleichbaren polnischen Fonds in Polen nicht von der Steuer befreit werden.
Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Steuern und Zoll finden sich unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm
Die neuesten allgemeinen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten finden sich unter:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>