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Weiterhin genügend Wettbewerb


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Veräußerung des Automotive-Geschäfts von Keiper-Recaro an Johnson Controls
Die Untersuchung ergab, dass der gemeinsame Marktanteil zwar groß sein wird, die beteiligten Unternehmen jedoch auch weiterhin mit anderen Zulieferern konkurrieren werden müssen


(29.06.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme der Automotive-Sparte der Keiper Recaro Group (Keiper), die Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze herstellt, durch den Zulieferer für Automobilkomponenten und -systeme, Johnson Controls Inc. (JCI), nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass nach dem Zusammenschluss weiterhin genügend Wettbewerb seitens anderer Zulieferer bestehen wird. Zudem spielen die Autohersteller eine entscheidende Rolle, da sie die Zulieferer für die Strukturen und Mechanismen, die sie für ihre Modelle benötigen, selbst wählen.

Die Geschäftstätigkeiten der Zusammenschlussparteien überschneiden sich auf den nachgelagerten Märkten für Autositzstrukturen und auf den vorgelagerten Märkten für die dafür erforderlichen Mechanismen (z. B. Sitzlehneneinsteller und andere Verstellvorrichtungen). Der Zusammenschluss wird folglich auch vertikale Auswirkungen haben. Die Kommission führte eine weitreichende Marktuntersuchung durch, die sich auf Autohersteller, Zwischenhändler und auf dem Markt präsente wie auch potenzielle Wettbewerber erstreckte.

Die Untersuchung ergab, dass der gemeinsame Marktanteil der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in Bezug auf Autositzmechanismen wie Sitzlehnen-, Höhen- und Neigungseinsteller zwar groß sein wird, die beteiligten Unternehmen jedoch auch weiterhin mit anderen Zulieferern konkurrieren werden müssen. Zudem spielen insbesondere die Autohersteller eine wichtige Rolle, wenn es um die Auswahl der Sitzstrukturen und -mechanismen für ihre Modelle oder Plattformen geht, so dass ihnen eine disziplinierende Funktion zukommt. Des Weiteren wurde für bestimmte Bereiche berücksichtigt, dass auch außereuropäische Zulieferer interessiert sein könnten, in den Markt einzusteigen. Deshalb kam die Kommission zu dem Schluss, dass sich die Möglichkeiten der Parteien, nach Vollzug des Zusammenschlusses ihre Preise zu erhöhen oder die Lieferung bestimmter Inputs an Abnehmer zu verweigern, in Grenzen halten werden und dass das geplante Rechtsgeschäft den wirksamen Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich beeinträchtigen wird.

Die geplante Übernahme wurde am 6. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Der Sitzkomponentenhersteller Keiper entwickelt und produziert Autositzstrukturen und dazugehörige Mechanismen für Autohersteller und Zwischenhändler wie JCI und bietet ferner Sondermodelle für den unabhängigen Aftermarket an. Das in den USA ansässige Unternehmen JCI verkauft Autositze, Autositzstrukturen und dazugehörige Mechanismen ausschließlich an Autohersteller.

Im Zuge der geplanten Übernahme wird JCI einen seiner Mitkonkurrenten für Autositzstrukturen und -mechanismen erwerben, der gleichzeitig auch einer der Lieferanten ist, bei denen das Unternehmen Autositzmechanismen, insbesondere Sitzlehnen-, Sitzhöhen-, Längen- und Neigungseinsteller bezieht.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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