Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug


Europäische Kommission setzt sich für volle Transparenz von Investor-Staat-Schiedsverfahren in bestehenden Investitionsabkommen ein
Werden die Vorschläge vom Rat angenommen, können die EU und ihre Mitgliedstaaten dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beitreten

(23.02.15) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dafür zu sorgen, dass die Transparenzregeln der Vereinten Nationen für die Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-to-State Dispute Settlement, ISDS) auch auf bestehende Investitionsabkommen der EU und der Mitgliedstaaten angewandt werden können. Mit diesen Regeln wird eine wichtige Änderung vollzogen: Die Öffentlichkeit erhält Zugang zu Unterlagen, die in ISDS-Verfahren vorgelegt werden, mündliche Verhandlungen werden unter Zulassung der Öffentlichkeit durchgeführt und interessierte Dritte können im Rahmen der Verfahren Stellungnahmen abgeben.

Bisher werden die Transparenzregeln der Vereinten Nationen nur auf neue Investitionsabkommen angewendet. Die Europäische Kommission hat sie bei allen abgeschlossenen und laufenden ISDS-Verhandlungen berücksichtigt.

Werden die Vorschläge vom Rat angenommen, können die EU und ihre Mitgliedstaaten dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beitreten. Dadurch wird es rechtlich und technisch möglich, die Transparenzregeln auf bestehende Übereinkünfte auszudehnen. Weltweit gibt es 3000 derartige Übereinkünfte; rund die Hälfte davon entfällt auf die Mitgliedstaaten der EU.

"Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten diesem Übereinkommen unverzüglich beitreten. Das neue Regelwerk stellt eine willkommene und notwendige Reform des weltweiten ISDS-Systems dar, mit der bestehende Übereinkünfte transparenter gestaltet werden", so EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.

Die EU hat wesentlich zur Aufstellung der Transparenzregeln der Vereinten Nationen und zu dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beigetragen. Mit dem Übereinkommen können sich Länder und regionale Organisationen der Wirtschaftsintegration wie z. B. die EU dazu bereit erklären, die Transparenzregeln bei Klagen, die im Rahmen bestehender Investitionsabkommen eingereicht werden, anzuwenden.

In der Praxis könnten die Transparenzregeln so auf die mehr als 1400 bilateralen Investitionsabkommen der EU-Mitgliedstaaten und auf den Vertrag über die Energiecharta angewendet werden, bei dem die EU seit 1998 Vertragspartei ist.

Je mehr Länder und Organisationen dem Übereinkommen der Vereinten Nationen beitreten, für desto mehr der über 3000 weltweit in Kraft befindlichen Investitionsabkommen werden die Regeln gelten. Dies bedeutet, dass durch die Anwendung des Übereinkommens die Transparenz von Investor-Staat-Schiedsverfahren schneller und leichter verbessert werden kann als durch eine in jedem Einzelfall vorzunehmende Neuverhandlung der bestehenden Investitionsabkommen.

Die Vorschläge der Kommission müssen nun vom Rat gebilligt werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen liegt ab dem 17. März 2015 in Port Louis (Mauritius) und dann am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen