Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug
Europäische Kommission setzt sich für volle Transparenz von Investor-Staat-Schiedsverfahren in bestehenden Investitionsabkommen ein
Werden die Vorschläge vom Rat angenommen, können die EU und ihre Mitgliedstaaten dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beitreten
(23.02.15) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dafür zu sorgen, dass die Transparenzregeln der Vereinten Nationen für die Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-to-State Dispute Settlement, ISDS) auch auf bestehende Investitionsabkommen der EU und der Mitgliedstaaten angewandt werden können. Mit diesen Regeln wird eine wichtige Änderung vollzogen: Die Öffentlichkeit erhält Zugang zu Unterlagen, die in ISDS-Verfahren vorgelegt werden, mündliche Verhandlungen werden unter Zulassung der Öffentlichkeit durchgeführt und interessierte Dritte können im Rahmen der Verfahren Stellungnahmen abgeben.
Bisher werden die Transparenzregeln der Vereinten Nationen nur auf neue Investitionsabkommen angewendet. Die Europäische Kommission hat sie bei allen abgeschlossenen und laufenden ISDS-Verhandlungen berücksichtigt.
Werden die Vorschläge vom Rat angenommen, können die EU und ihre Mitgliedstaaten dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beitreten. Dadurch wird es rechtlich und technisch möglich, die Transparenzregeln auf bestehende Übereinkünfte auszudehnen. Weltweit gibt es 3000 derartige Übereinkünfte; rund die Hälfte davon entfällt auf die Mitgliedstaaten der EU.
"Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten diesem Übereinkommen unverzüglich beitreten. Das neue Regelwerk stellt eine willkommene und notwendige Reform des weltweiten ISDS-Systems dar, mit der bestehende Übereinkünfte transparenter gestaltet werden", so EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.
Die EU hat wesentlich zur Aufstellung der Transparenzregeln der Vereinten Nationen und zu dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beigetragen. Mit dem Übereinkommen können sich Länder und regionale Organisationen der Wirtschaftsintegration wie z. B. die EU dazu bereit erklären, die Transparenzregeln bei Klagen, die im Rahmen bestehender Investitionsabkommen eingereicht werden, anzuwenden.
In der Praxis könnten die Transparenzregeln so auf die mehr als 1400 bilateralen Investitionsabkommen der EU-Mitgliedstaaten und auf den Vertrag über die Energiecharta angewendet werden, bei dem die EU seit 1998 Vertragspartei ist.
Je mehr Länder und Organisationen dem Übereinkommen der Vereinten Nationen beitreten, für desto mehr der über 3000 weltweit in Kraft befindlichen Investitionsabkommen werden die Regeln gelten. Dies bedeutet, dass durch die Anwendung des Übereinkommens die Transparenz von Investor-Staat-Schiedsverfahren schneller und leichter verbessert werden kann als durch eine in jedem Einzelfall vorzunehmende Neuverhandlung der bestehenden Investitionsabkommen.
Die Vorschläge der Kommission müssen nun vom Rat gebilligt werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen liegt ab dem 17. März 2015 in Port Louis (Mauritius) und dann am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf. (Europäische Kommission: ra)
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