Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen


Umwelt und Compliance: Eine neue Wertungstabelle für die Abfallbewirtschaftung: Im Sektor Abfallbewirtschaftung werden keine Arbeitsplätze geschaffen und die menschliche Gesundheit und die Umwelt leiden
Zu den Mitgliedstaaten mit den größten Umsetzungslücken gehören Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Zypern

(24.08.12) - Ein neuer Bericht über die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen in den Mitgliedstaaten zeigt EU-weit alarmierende Unterschiede. In Bereichen wie Gesamtabfallverwertung, Kosten der Abfallentsorgung und Verstöße gegen das EU-Recht werden die 27 Mitgliedstaaten auf Basis von 18 Kriterien nach einem Ampelsystem (grün, gelb, rot) bewertet. Die sich daraus ergebende Leistungstabelle ist Teil einer laufenden Studie, die die Mitgliedstaaten heranziehen können, um ihre Leistung auf dem Gebiet der Abfallbewirtschaftung zu verbessern. Tabellenführer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden - keines dieser Länder erhielt mehr als zweimal rot. Am anderen Ende der Skala präsentiert sich die Lage genau umgekehrt - grün ist eher selten.

Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: "Die Ergebnisse dieser Bewertung bestätigen meine schlimmsten Befürchtungen. In vielen Mitgliedstaaten werden riesige Abfallmengen noch immer auf Deponien – das ist die schlechteste Option - abgelagert, und dies, obwohl durchaus bessere Alternativen existieren und zur Finanzierung besserer Optionen Strukturfondsmittel zur Verfügung stehen. Wertvolle Ressourcen werden vergraben, potenzielle wirtschaftliche Chancen werden vertan, im Sektor Abfallbewirtschaftung werden keine Arbeitsplätze geschaffen und die menschliche Gesundheit und die Umwelt leiden. Bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage lässt sich dieser Zustand kaum rechtfertigen."

Zu den Mitgliedstaaten mit den größten Umsetzungslücken gehören Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Zypern. Die Versäumnisse dieser Länder betreffen u.a. schlechte oder inexistente Abfallvermeidungsstrategien, mangelnde Anreize für den Verzicht auf Deponien und eine unzulängliche Abfallinfrastruktur. Die starke Abhängigkeit von Abfalldeponien bedeutet, dass bessere Bewirtschaftungsmöglichkeiten wie Wiederverwendung und Wiederverwertung konsequent unausgeschöpft bleiben. Die Aussichten sind entsprechend schlecht.

Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden hingegen weisen umfassende Müllabfuhrsysteme auf und lagern weniger als 5 Prozent ihrer Abfälle auf Deponien ab. Sie verfügen über ausgefeilte Recycling-Systeme und ausreichende Abfallbehandlungskapazitäten und sind auch bei der Kompostierung leistungsstark. Typisch für diese Länder ist, dass sie in ihren Abfallbewirtschaftungsstrategien rechtliche, administrative und wirtschaftliche Instrumente wirkungsvoll verknüpfen.

Einige Mitgliedstaaten waren beim Ausstieg aus der Abfalldeponierung in kürzester Zeit sehr erfolgreich und haben diese quasi vollständig abgeschafft. Aber selbst die Leistungsstärksten unter ihnen sind mit Herausforderungen wie Verbesserung der Abfallvermeidung und Lösung des Problems der Überkapazität von Müllverbrennungsanlagen) konfrontiert, die die Abfallverwertung behindern und Abfalleinfuhren zur Beschaffung von Verbrennungsmaterial für die Feuerungsanlagen erforderlich machen können.

Nächste Schritte
Die Kommission nutzt diesen Bericht, um Fahrpläne für die zehn leistungsschwächsten Mitgliedstaaten aufzustellen. Diese Fahrpläne werden im kommenden Herbst, genauer gesagt am 19. September 2012 in Prag mit den nationalen Behörden in bilateralen Gesprächen erörtert. Sie werden zur Verbreitung bewährter Praktiken beitragen und maßgeschneiderte Empfehlungen für eine bessere Abfallbewirtschaftung mit Hilfe wirtschaftlicher, rechtlicher und administrativer Instrumente sowie Strukturfondsmitteln der EU enthalten.

Die Kommission plant, Strukturfondsmittel der EU verstärkt auf die abfallpolitischen Ziele der EU auszurichten. Der vorgeschlagene mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 gewährleistet, dass EU-Gelder nur in Abfallbewirtschaftungsprojekte fließen, die im Vorfeld bestimmte Bedingungen erfüllen, einschließlich der Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie und unter Berücksichtigung der Abfallhierarchie, die der Vermeidung, Wiederverwendung und Wiederverwertung gegenüber der Verbrennung mit Energierückgewinnung den Vorzug gibt, wobei die Abfalldeponierung bzw. die Abfallverbrennung ohne Energierückgewinnung nur als letztes Mittel eingesetzt wird.

Hintergrund
Nach einer von der Kommission kürzlich in Auftrag gegebenen Studie ließen sich bei vollständiger Umsetzung des Abfallrechts der EU schätzungsweise 72 Mrd. EUR im Jahr einsparen, die Jahresumsätze der EU-Abfallbewirtschaftungs- und -Recycling-Sektoren um 42 Mrd. EUR steigern und bis 2020 über 400 000 Arbeitsplätze schaffen (für nähere Einzelheiten klicken Sie bitte hier).

Weitere Informationen:
Für den Screening-Bericht siehe: http://ec.europa.eu/environment/waste/studies/pdf/Screenig_report.pdf
(die Wertungstabelle (in Farbe) findet sich auf Seite 41)

Für weitere Abfallstudien siehe:
http://ec.europa.eu/environment/waste/studies/index.htm und
Eurostat-Umweltdatenzentrum für Abfälle: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/waste/introduction
Website der Kommission über Abfallentsorgung: http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen