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Zugang zu EU-Fördermitteln einfacher


Endgültiger Fortschrittsanzeiger betreffend Vereinfachungsbemühungen: 120 Maßnahmen zum Abbau der bürokratischen Hürden bei der EU-Förderung
Die Vereinfachungsmaßnahmen sind manchmal an der Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten gescheitert, so dass zahlreiche Ausnahmeregelungen und übermäßig detaillierte Vorschriften eingeführt wurden

(27.03.14) - Die Kommission hat die endgültige Fassung ihres Fortschrittsanzeigers betreffend Vereinfachungsbemühungen verabschiedet, der mehr als 120 Maßnahmen zur Vereinfachung der Regeln für die EU-Förderung zugunsten von Europas Unternehmen, Städten, Regionen, Wissenschaftlern und NRO umfasst.

Neben der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014‑2020 und der sektorspezifischen Finanzierungsprogramme wurden große Fortschritte bei der Vereinfachung des Zugangs potenzieller Begünstigter zu EU-Fördermitteln erzielt. Allerdings müssen die EU-Organe und die Mitgliedstaaten durch die Verabschiedung der notwendigen Durchführungs- und technischen Maßnahmen weitere Vereinfachungen herbeiführen.

"Ab diesem Jahr wird der Zugang zu EU-Fördermitteln einfacher, ohne dass bei der Kontrolle ihrer Verwendung Abstriche gemacht werden", erklärt der EU-Kommissar für Finanzplanung und Haushalt Janusz Lewandowski. "Allerdings ist die Vereinfachung ein fortlaufender Prozess, der auch in Zukunft Maßnahmen der EU-Organe und der Mitgliedstaaten erfordert. Rund 80 Prozent des EU-Haushalts werden von den Mitgliedstaaten vollzogen, daher können Maßnahmen auf EU-Ebene nur erfolgreich sein, wenn auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Vereinfachungsmaßnahmen ergriffen werden. Somit sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, mit der Kommission an einem Strang zu ziehen und den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten weiter zu reduzieren."

Dennoch hätte mehr erreicht werden können. Die Vereinfachungsmaßnahmen sind manchmal an der Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten gescheitert, so dass zahlreiche Ausnahmeregelungen und übermäßig detaillierte Vorschriften eingeführt wurden (z. B. in Bezug auf die Bereitstellung von Fördermitteln für die Landwirtschaft, die Strukturfonds sowie den Vollzug des Haushalts in zahlreichen von der Kommission verwalteten Programmen).

Warum benötigen wir einen einfacheren Zugang zu EU-Mitteln und wie wird dies von den Begünstigten gesehen? (auf Englisch/Französisch)

Beispiele für die Vereinfachung:
>> Vereinfachtes Verfahren für Erstattungen im Forschungsbereich: ein einheitlicher Erstattungssatz für alle Teilnehmer an einem Projekt ("ein Projekt – ein Fördersatz") und ein Pauschalbetrag zur Deckung indirekter Kosten;

>> Kürzere Fristen für Zahlungen an Begünstigte (90 Tage) in der Kohäsionspolitik;

>> E-Kohäsion: Im Bereich der Kohäsionspolitik werden elektronische Systeme verwendet, über die Begünstigte Daten einreichen, bestehende Datenbanken nutzen und Dokumente speichern können;

>> Kürzere Aufbewahrungspflicht für Dokumente: Begünstigte müssen Unterlagen von EU-geförderten Projekten höchstens drei Jahre lang aufbewahren.

Hintergrund:
Am 29. Juni 2011 legte die Kommission einen Vorschlag zur einfacheren, transparenteren und gerechteren Gestaltung der EU-Förderung im Finanzplanungszeitraum 2014‑2020 vor. Am 8. Februar 2012 veröffentlichte die Kommission die Agenda zur Vereinfachung des MFR 2014‑2020. Die Kommission hat sich verpflichtet, das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat durch die regelmäßige Veröffentlichung eines Fortschrittsanzeigers zu überwachen, in dem erfasst wird, welche Fortschritte bei der Vereinfachung erzielt wurden.

In der Vereinfachungsagenda sind zwei Bausteine der Vereinfachung aufgeführt: Die Überarbeitung der Haushaltsordnung, die am 1. Januar 2013 in Kraft trat, und 57 sektorspezifische Gesetzgebungsvorlagen zu Ausgabenprogrammen. Bei der Ausarbeitung der Vorschläge für Programme im Rahmen des neuen MFR überprüfte die Kommission die Funktionsweise bestehender Ausgabenprogramme und führte bei der Gestaltung der neuen Programme ausgiebige Konsultationen von Bürgern sowie Interessengruppen durch.

Der erste Fortschrittsanzeiger betreffend Vereinfachungsbemühungen wurde am 10. September 2012 veröffentlicht (Referenz: COM(2012)531 final) und der zweite Fortschrittsanzeiger am 26. Februar 2013 (Referenz: COM(2013) 98 final). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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