Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zugang zu EU-Fördermitteln einfacher


Endgültiger Fortschrittsanzeiger betreffend Vereinfachungsbemühungen: 120 Maßnahmen zum Abbau der bürokratischen Hürden bei der EU-Förderung
Die Vereinfachungsmaßnahmen sind manchmal an der Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten gescheitert, so dass zahlreiche Ausnahmeregelungen und übermäßig detaillierte Vorschriften eingeführt wurden

(27.03.14) - Die Kommission hat die endgültige Fassung ihres Fortschrittsanzeigers betreffend Vereinfachungsbemühungen verabschiedet, der mehr als 120 Maßnahmen zur Vereinfachung der Regeln für die EU-Förderung zugunsten von Europas Unternehmen, Städten, Regionen, Wissenschaftlern und NRO umfasst.

Neben der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014‑2020 und der sektorspezifischen Finanzierungsprogramme wurden große Fortschritte bei der Vereinfachung des Zugangs potenzieller Begünstigter zu EU-Fördermitteln erzielt. Allerdings müssen die EU-Organe und die Mitgliedstaaten durch die Verabschiedung der notwendigen Durchführungs- und technischen Maßnahmen weitere Vereinfachungen herbeiführen.

"Ab diesem Jahr wird der Zugang zu EU-Fördermitteln einfacher, ohne dass bei der Kontrolle ihrer Verwendung Abstriche gemacht werden", erklärt der EU-Kommissar für Finanzplanung und Haushalt Janusz Lewandowski. "Allerdings ist die Vereinfachung ein fortlaufender Prozess, der auch in Zukunft Maßnahmen der EU-Organe und der Mitgliedstaaten erfordert. Rund 80 Prozent des EU-Haushalts werden von den Mitgliedstaaten vollzogen, daher können Maßnahmen auf EU-Ebene nur erfolgreich sein, wenn auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Vereinfachungsmaßnahmen ergriffen werden. Somit sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, mit der Kommission an einem Strang zu ziehen und den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten weiter zu reduzieren."

Dennoch hätte mehr erreicht werden können. Die Vereinfachungsmaßnahmen sind manchmal an der Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten gescheitert, so dass zahlreiche Ausnahmeregelungen und übermäßig detaillierte Vorschriften eingeführt wurden (z. B. in Bezug auf die Bereitstellung von Fördermitteln für die Landwirtschaft, die Strukturfonds sowie den Vollzug des Haushalts in zahlreichen von der Kommission verwalteten Programmen).

Warum benötigen wir einen einfacheren Zugang zu EU-Mitteln und wie wird dies von den Begünstigten gesehen? (auf Englisch/Französisch)

Beispiele für die Vereinfachung:
>> Vereinfachtes Verfahren für Erstattungen im Forschungsbereich: ein einheitlicher Erstattungssatz für alle Teilnehmer an einem Projekt ("ein Projekt – ein Fördersatz") und ein Pauschalbetrag zur Deckung indirekter Kosten;

>> Kürzere Fristen für Zahlungen an Begünstigte (90 Tage) in der Kohäsionspolitik;

>> E-Kohäsion: Im Bereich der Kohäsionspolitik werden elektronische Systeme verwendet, über die Begünstigte Daten einreichen, bestehende Datenbanken nutzen und Dokumente speichern können;

>> Kürzere Aufbewahrungspflicht für Dokumente: Begünstigte müssen Unterlagen von EU-geförderten Projekten höchstens drei Jahre lang aufbewahren.

Hintergrund:
Am 29. Juni 2011 legte die Kommission einen Vorschlag zur einfacheren, transparenteren und gerechteren Gestaltung der EU-Förderung im Finanzplanungszeitraum 2014‑2020 vor. Am 8. Februar 2012 veröffentlichte die Kommission die Agenda zur Vereinfachung des MFR 2014‑2020. Die Kommission hat sich verpflichtet, das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat durch die regelmäßige Veröffentlichung eines Fortschrittsanzeigers zu überwachen, in dem erfasst wird, welche Fortschritte bei der Vereinfachung erzielt wurden.

In der Vereinfachungsagenda sind zwei Bausteine der Vereinfachung aufgeführt: Die Überarbeitung der Haushaltsordnung, die am 1. Januar 2013 in Kraft trat, und 57 sektorspezifische Gesetzgebungsvorlagen zu Ausgabenprogrammen. Bei der Ausarbeitung der Vorschläge für Programme im Rahmen des neuen MFR überprüfte die Kommission die Funktionsweise bestehender Ausgabenprogramme und führte bei der Gestaltung der neuen Programme ausgiebige Konsultationen von Bürgern sowie Interessengruppen durch.

Der erste Fortschrittsanzeiger betreffend Vereinfachungsbemühungen wurde am 10. September 2012 veröffentlicht (Referenz: COM(2012)531 final) und der zweite Fortschrittsanzeiger am 26. Februar 2013 (Referenz: COM(2013) 98 final). (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen