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Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen


Kartellrecht: Europäische Kommission leitet Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel ein
EU-Kommissarin Margrethe Vestager: "Wenn gegen Wettbewerbsregeln verstoßen wird, werden wir nicht zögern, die im EU-Kartellrecht vorgesehenen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen"

(28.05.15) - Die Europäische Kommission hat eine kartellrechtliche Untersuchung zum Wettbewerb im Bereich des elektronischen Handels in der Europäischen Union eingeleitet. Im Rahmen der von EU-Kommissarin Margrethe Vestager im März angekündigten Untersuchung wird die Kommission mögliche Wettbewerbshindernisse auf den europäischen Märkten für den elektronischen Handel ermitteln und ergänzt damit Maßnahmen, die im Rahmen der angenommenen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt eingeleitet wurden.

Der Schwerpunkt der Sektoruntersuchung wird auf möglichen Hindernissen liegen, die Unternehmen beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit denjenigen Waren und Dienstleistungen errichten, bei denen der elektronische Handel am stärksten verbreitet ist, d. h. insbesondere bei Elektronik, Bekleidung und Schuhen sowie digitalen Inhalten. Die bei der Sektoruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse werden zu einer besseren Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Bereich des elektronischen Handels beitragen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Die europäischen Verbraucher stoßen beim grenzüberschreitenden Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen auf zu viele Hindernisse, und einige dieser Hindernisse werden von den Unternehmen selbst geschaffen. Mit dieser Sektoruntersuchung möchte ich ermitteln, wie weit diese Hindernisse verbreitet sind und welche Auswirkungen sie auf den Wettbewerb und auf die Verbraucher haben. Wenn gegen Wettbewerbsregeln verstoßen wird, werden wir nicht zögern, die im EU-Kartellrecht vorgesehenen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen."

Immer mehr Güter und Dienstleistungen werden über das Internet gehandelt, grenzüberschreitende Käufe wachsen innerhalb der EU jedoch nur langsam. Die heute veröffentlichte Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt nennt mehrere rechtliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel. Diese sollen nun angegangen werden, um einen Raum zu schaffen, in dem Bürger und Unternehmen Online-Dienste unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnort nahtlos und unter Bedingungen des freien Wettbewerbs in Anspruch nehmen und erbringen können.

Es gibt auch Anzeichen dafür, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel schaffen, um den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen zu fragmentieren und Wettbewerb zu verhindern. Bei diesen Hindernissen kann es sich um vertragliche Beschränkungen in den Vertriebsvereinbarungen handeln, durch die Einzelhändler daran gehindert werden, online oder im grenzüberschreitenden Handel erworbene Waren oder Dienstleistungen an Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu verkaufen.

Daher werden bei der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung der Kommission Marktinformationen erhoben, um die Art, die Häufigkeit und die Auswirkungen solcher und ähnlicher von Unternehmen geschaffener Hemmnisse besser zu verstehen und aus Sicht des EU-Kartellrechts zu bewerten.

Sollte die Kommission nach Analyse der Ergebnisse Wettbewerbsprobleme feststellen, könnte sie Einzelfallprüfungen einleiten, um die Einhaltung der EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bzw. den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) sicherzustellen. (Europäische Kommission: ra)


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