Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zahlungsverkehrsmarkt der EU


EU-Kommissar Jonathan Hill begrüßt Einigung auf überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie
Neue Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass alle in der EU tätigen Zahlungsdienstleister beaufsichtigt werden und angemessenen Vorschriften unterliegen

(28.05.15) - Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung, die zum Vorschlag für eine überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie erzielt wurde. Vorausgegangen waren sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (auch "PSD 2" genannt) ist für den Zahlungsverkehrsmarkt der EU mit einer Reihe wichtiger Neuerungen und Verbesserungen verbunden. Der Text, auf den sich Parlament und Rat heute verständigt haben, zielt darauf ab, die Verbraucher besser vor Betrug, etwaigem Missbrauch und sonstigen Problemen bei der Zahlungsausführung, z. B. strittigen Transaktionen, zu schützen.

Die neuen Maßnahmen werden ebenfalls dafür sorgen, dass alle in der EU tätigen Zahlungsdienstleister beaufsichtigt werden und angemessenen Vorschriften unterliegen. Dies dürfte für den Eintritt neuer Marktteilnehmer und die Entwicklung innovativer Mobil- und Internetzahlungen in Europa die richtigen Anreize setzen und den Verbrauchern und Unternehmen eine größere Auswahl und bessere Bedingungen bescheren.

"Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt, um elektronische Zahlungen für Verbraucher sicherer zu machen und Wettbewerb und Innovation zu fördern", erklärte der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill. "Ich möchte dem Parlament und dem lettischen Ratsvorsitz für ihren Einsatz in dieser Sache danken."

Die förmliche Annahme des Vorschlags wird voraussichtlich im weiteren Jahresverlauf erfolgen.

Hintergrund:
Der Vorschlag für eine überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie wurde von der Europäischen Kommission als Teil ihres Legislativpakets zum Zahlungsverkehr im Juli 2013 vorgelegt. Obwohl bei der Integration der Massenzahlungen in das derzeitige EU-Zahlungsverkehrsrecht erhebliche Fortschritte erzielt wurden, sind einige wichtige Bereiche des Zahlungsverkehrsmarkts – wie Karten-, Internet- und Mobilzahlungen – nach wie vor fragmentiert.

Die vorgeschlagene Richtlinie zielt darauf ab, 1.) die Verbraucher durch verstärkte Sicherheitsanforderungen, genauer gesagt die Vorgabe, dass Online-Zahlungen nur mit solider Kundenauthentifizierung möglich sein dürfen, besser vor Betrug, etwaigem Missbrauch und sonstigen Problemen bei der Zahlungsausführung zu schützen und 2.) den Wettbewerb durch einen Rechtsrahmen zu fördern, der den Markteintritt neuer Anbieter und die Entwicklung innovativer Mobil- und Internetzahlungen in Europa begünstigt.

Ergänzend dazu wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ersucht, für verschiedene Bereiche Leitlinien und Entwürfe technischer Regulierungsstandards auszuarbeiten, um beispielsweise die Festlegung angemessener Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten oder für in mehreren Mitgliedstaaten tätige Zahlungsinstitute die Vorschriften für den "Europäischen Pass" zu präzisieren. Ein "Europäischer Pass" würde es Unternehmen, die die einschlägigen EU-Vorschriften einhalten, erlauben, überall in der EU tätig zu werden.

Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/finance/payments/framework/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen