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Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Veräußerung des Gipsgeschäfts von Lafarge an belgischen Baumaterialhersteller Etex
Die Kommission hat festgestellt, dass die Tätigkeiten der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sich nur auf dem Markt für feuerfeste Platten überschneiden

(10.11.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, dass der belgische Baumaterial- und -systemhersteller Etex Group NV/SA mehrere europäische und südamerikanische Unternehmen der Lafarge-Gruppe, die Gipssysteme und -lösungen anbieten ("Lafarge-Gipsgeschäft"), übernimmt. Die Kommission hat festgestellt, dass der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da die beteiligten Zusammenschlussparteien nicht die einander wettbewerblich am nächsten stehenden Unternehmen sind und das Vorhaben keine wesentlichen Änderungen der Marktstruktur bewirken wird.

Die veräußerten Unternehmen von Lafarge produzieren und vertreiben Gipssysteme und -lösungen wie Gipsputze und -platten. Sie haben ihren Standort in der EU (unter anderem in Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Spanien) sowie in anderen europäischen Ländern und in Lateinamerika.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Tätigkeiten der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sich nur auf dem Markt für feuerfeste Platten, die in Gebäuden zur Verlangsamung oder Eindämmung der Ausbreitung von Feuer eingesetzt werden, überschneiden. Die von Etex und Lafarge hergestellten und verkauften Platten unterscheiden sich im Hinblick auf die verwendeten Materialien und weisen in Bezug auf ihre Feuerwiderstandsdauer unterschiedliche Leistungsniveaus auf. Hinzu kommt, dass ihr gemeinsamer Marktanteil wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Die Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Das Vorhaben wurde am 27. September 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellen übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)




Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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