Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Veräußerung des Gipsgeschäfts von Lafarge an belgischen Baumaterialhersteller Etex
Die Kommission hat festgestellt, dass die Tätigkeiten der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sich nur auf dem Markt für feuerfeste Platten überschneiden

(10.11.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, dass der belgische Baumaterial- und -systemhersteller Etex Group NV/SA mehrere europäische und südamerikanische Unternehmen der Lafarge-Gruppe, die Gipssysteme und -lösungen anbieten ("Lafarge-Gipsgeschäft"), übernimmt. Die Kommission hat festgestellt, dass der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da die beteiligten Zusammenschlussparteien nicht die einander wettbewerblich am nächsten stehenden Unternehmen sind und das Vorhaben keine wesentlichen Änderungen der Marktstruktur bewirken wird.

Die veräußerten Unternehmen von Lafarge produzieren und vertreiben Gipssysteme und -lösungen wie Gipsputze und -platten. Sie haben ihren Standort in der EU (unter anderem in Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Spanien) sowie in anderen europäischen Ländern und in Lateinamerika.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Tätigkeiten der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sich nur auf dem Markt für feuerfeste Platten, die in Gebäuden zur Verlangsamung oder Eindämmung der Ausbreitung von Feuer eingesetzt werden, überschneiden. Die von Etex und Lafarge hergestellten und verkauften Platten unterscheiden sich im Hinblick auf die verwendeten Materialien und weisen in Bezug auf ihre Feuerwiderstandsdauer unterschiedliche Leistungsniveaus auf. Hinzu kommt, dass ihr gemeinsamer Marktanteil wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Die Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Das Vorhaben wurde am 27. September 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellen übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen