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EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation


Netzneutralität: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Erhaltung des offenen Internets
Neelie Kroes: "Bei Internetangeboten haben die Verbraucher derzeit keine echten Auswahlmöglichkeiten"

(31.07.12) - Die Europäische Kommission leitet eine öffentliche Konsultation ein, in der Fragen der Transparenz und des Anbieterwechsels sowie bestimmte Aspekte der Steuerung des Internetverkehrs geklärt werden sollen. Die Kommission will damit ihr Engagement unterstreichen, den offenen und neutralen Charakter des Internets zu erhalten. Es geht dabei um die zentralen Fragen in der Diskussion über Netzneutralität, die während der vergangenen Jahre in Europa geführt wurde, sowie um die jüngsten Feststellungen des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek).

Zur Stellungnahme aufgefordert sind alle interessierten Kreise des öffentlichen und des privaten Sektors, u. a. Internetdienstleister (Festnetz und Mobilfunk), Anbieter von Internetinhalten und -anwendungen (auch von Preisvergleich-Websites), Gerätehersteller, Anbieter von Transitdiensten, Investoren, Behörden, Verbraucher und deren Verbände. Die Antworten werden entscheidende Beiträge für die geplanten Empfehlungen der Kommission liefern, die Vizepräsidentin Neelie Kroes am 29. Mai 2012 angekündigt hat.

Neelie Kroes erklärte dazu: "Bei Internetangeboten haben die Verbraucher derzeit keine echten Auswahlmöglichkeiten. Ich werde die Konsultation zur Ausarbeitung von Empfehlungen nutzen, die für die Verbraucher zu mehr echten Wahlmöglichkeiten führen und dem Zaudern im Bereich der Netzneutralität ein Ende setzen werden. Die Konsultationsergebnisse werden dazu beitragen, dass aus den Feststellungen des Gerek konkrete Empfehlungen werden."

Insbesondere erwartet die Kommission Stellungnahmen zu folgenden Themen:

>> Steuerung des Internetverkehrs, einschließlich Engpassmanagement, verwaltete Dienste sowie Daten- und Persönlichkeitsschutz

>> Transparenz, insbesondere in Bezug auf die tatsächliche Internetleistung (Geschwindigkeit und Qualität) und Internetzugangsprodukte

>> Möglichkeit des Anbieterwechsels für den Kunden

>> Zusammenschaltungen im Internet zwischen Netzbetreibern

Das Konsultationspapier sowie weitere Informationen sind abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/actions/oit-consultation/index_en.htm

Die Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation müssen bis zum 15. Oktober 2012 eingehen.

Hintergrund
Im November 2009 wurde der EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation geändert. Die neuen Vorschriften sollen u. a. die Kunden in die Lage versetzen, Informationen abrufen und verbreiten oder Anwendungen und Dienste ihrer Wahl benutzen zu können. Gleichzeitig brachte die Kommission in ihrer Erklärung zur Netzneutralität ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, den offenen und neutralen Charakter des Internets zu bewahren.

Im Anschluss an eine allgemeine Konsultation veröffentlichte die Kommission im April 2011 eine Mitteilung zum offenen Internet und zur Netzneutralität in Europa. Gleichzeitig forderte sie das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) auf, eine Studie zu Fragen durchzuführen, die entscheidend für die Gewährleistung eines offenen und neutralen Internets sind. Diese betreffen u. a. Hindernisse für den Anbieterwechsel, Sperren oder Drosseln des Internet-Datenverkehrs, Transparenz und Dienstqualität.

Am 29. Mai 2012 veröffentlichte das Gerek die Ergebnisse seiner Untersuchungen zur Verkehrssteuerung, die belegen, dass eine Reihe von Festnetz- und Mobilnetzbetreibern und Diensteanbietern zahlreichen Kunden in Europa bestimmte Beschränkungen auferlegen (Sperrung oder Verlangsamung bestimmter Dienste).

Während die vorangegangene Konsultation allgemeinerer Art war, liegen die Schwerpunkte diesmal auf Fragen der Transparenz, des Anbieterwechsels und bestimmten Aspekten der Verkehrssteuerung im Internet. Ziel ist es, Beiträge für künftige Leitlinien zu sammeln, die die Kommission 2013 zu veröffentlichen beabsichtigt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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