Regelungen über MwSt-Befreiungen
Steuern: Kommission erhebt Klage gegen Italien wegen MwSt-Befreiungen für Schiffe
Die in der italienischen Gesetzgebung vorgesehene Steuerbefreiung steht jedoch nicht im Einklang mit der gemäß der MwSt-Richtlinie zulässigen Befreiung
(02.12.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Italien aufgrund der von Italien gewährten Mehrwertsteuerbefreiung für Schiffe zu erheben.
Gemäß der MwSt-Richtlinie kann unter bestimmten Bedingungen eine Mehrwertsteuerbefreiung auf Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von auf hoher See eingesetzten Schiffen gewährt werden. Auch Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung, Vercharterung und Vermietung solcher Schiffe können von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Die in der italienischen Gesetzgebung vorgesehene Steuerbefreiung steht jedoch nicht im Einklang mit der gemäß der MwSt-Richtlinie zulässigen Befreiung. Einerseits gehen die italienischen Rechtsvorschriften über das im Rahmen der Richtlinie Gestattete hinaus, indem Handelsschiffe, die nicht auf hoher See eingesetzt werden, und Schiffe von öffentlichen Einrichtungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Andererseits wird Dienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sein sollten, wie beispielsweise das Be- und Entladen von auf hoher See eingesetzten Schiffen, eine solche Befreiung nicht gewährt.
Die Regelungen über MwSt-Befreiungen müssen ordnungsgemäß und einheitlich angewendet werden. Weitet ein Mitgliedstaat, wie Italien im vorliegenden Fall, die Anwendung von Steuerbefreiungen aus, werden dadurch Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Außerdem führt die Ausweitung des Anwendungsbereichs über das im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zulässige Maß hinaus dazu, dass der Anteil der Mehrwertsteuer, der in den EU-Haushalt einfließt (die so genannten Eigenmittel), nicht ordnungsgemäß erhoben werden kann.
Aus diesem Grund wird der Gerichtshof der Europäischen Union mit dieser Angelegenheit befasst.
Hintergrund
Im Mai 2009 wurde Italien ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Da Italien seine mehrwertsteuerliche Behandlung von Schiffen nicht an die MwSt-Richtlinie angepasst hat, folgte im Mai 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. (Europäische Kommission: ra)
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