Regelungen über MwSt-Befreiungen
Steuern: Kommission erhebt Klage gegen Italien wegen MwSt-Befreiungen für Schiffe
Die in der italienischen Gesetzgebung vorgesehene Steuerbefreiung steht jedoch nicht im Einklang mit der gemäß der MwSt-Richtlinie zulässigen Befreiung
(02.12.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Italien aufgrund der von Italien gewährten Mehrwertsteuerbefreiung für Schiffe zu erheben.
Gemäß der MwSt-Richtlinie kann unter bestimmten Bedingungen eine Mehrwertsteuerbefreiung auf Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von auf hoher See eingesetzten Schiffen gewährt werden. Auch Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung, Vercharterung und Vermietung solcher Schiffe können von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Die in der italienischen Gesetzgebung vorgesehene Steuerbefreiung steht jedoch nicht im Einklang mit der gemäß der MwSt-Richtlinie zulässigen Befreiung. Einerseits gehen die italienischen Rechtsvorschriften über das im Rahmen der Richtlinie Gestattete hinaus, indem Handelsschiffe, die nicht auf hoher See eingesetzt werden, und Schiffe von öffentlichen Einrichtungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Andererseits wird Dienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sein sollten, wie beispielsweise das Be- und Entladen von auf hoher See eingesetzten Schiffen, eine solche Befreiung nicht gewährt.
Die Regelungen über MwSt-Befreiungen müssen ordnungsgemäß und einheitlich angewendet werden. Weitet ein Mitgliedstaat, wie Italien im vorliegenden Fall, die Anwendung von Steuerbefreiungen aus, werden dadurch Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Außerdem führt die Ausweitung des Anwendungsbereichs über das im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zulässige Maß hinaus dazu, dass der Anteil der Mehrwertsteuer, der in den EU-Haushalt einfließt (die so genannten Eigenmittel), nicht ordnungsgemäß erhoben werden kann.
Aus diesem Grund wird der Gerichtshof der Europäischen Union mit dieser Angelegenheit befasst.
Hintergrund
Im Mai 2009 wurde Italien ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Da Italien seine mehrwertsteuerliche Behandlung von Schiffen nicht an die MwSt-Richtlinie angepasst hat, folgte im Mai 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
-
Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
-
Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
-
Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
-
Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.