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Rechtsvorschriften zum Europäischen Betriebsrat


Arbeitsrecht: Kommission fordert vier Staaten auf, die neuen Bestimmungen für Europäische Betriebsräte zu übernehmen
Die Neufassung der EU-Richtlinie 2009/38/EG zum Europäischen Betriebsrat legt den neuen Rechtsrahmen für die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte fest


(02.12.11) - Die Europäische Kommission hat Griechenland, Italien, Luxemburg und die Niederlande aufgefordert, die neuen Rechtsvorschriften zum Europäischen Betriebsrat (Neufassung der EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat ) in nationales Recht umzusetzen. Die Aufforderung erging in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Wenn Griechenland, Italien, Luxemburg und die Niederlande ihre Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten in Einklang mit dem EU-Recht bringen, kann die Kommission beschließen, diese Mitgliedstaaten beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis 5. Juni 2011 die für die Umsetzung der neuen Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und die Kommission davon zu unterrichten. Im Falle Griechenlands, Luxemburgs und der Niederlande ist die Umsetzung in nationales Recht im Gange, es liegen aber noch keine genauen Angaben zum Abschluss dieses Prozesses in naher Zukunft vor. Was Italien betrifft, hat die Kommission keine Informationen zum Umsetzungsprozess erhalten.

Im Juli 2011 sandte die Kommission Aufforderungsschreiben an die 17 Mitgliedstaaten, die diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen waren. Acht dieser Vertragsverletzungsverfahren wurden eingestellt ( SK, CY, CZ, FI, HU, IE, LT, SI) und in fünf Fällen wurde die Einstellung eingeleitet bzw. wartet die Kommission auf einige letzte Elemente für die Einstellung (FR, PL, RO, BE, UK), da diese Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Hintergrund:
Die Neufassung der EU-Richtlinie 2009/38/EG zum Europäischen Betriebsrat legt den neuen Rechtsrahmen für die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte fest. Diese Gremien vertreten die europäischen Beschäftigten eines Unternehmens, und durch sie informiert und konsultiert das Management die Arbeitskräfte auf transnationaler Ebene über den Geschäftsgang und alle wichtigen Entscheidungen, die die Beschäftigten betreffen könnten.

Mit der neugefassten Richtlinie werden diese Rechtsvorschriften an die neuen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen angepasst, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Zahl der multinationalen Unternehmen und großangelegten Umstrukturierungen in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist.

Diese Richtlinie soll bewirken, dass Arbeitskräfte besser und rechtzeitig informiert und zu transnationalen Fragen gehört werden. Sie sieht auch die Schulung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern in den Europäischen Betriebsräten und eine stärkere Anbindung an nationale Personalvertretungsgremien vor. Die Richtlinie soll auch die Schaffung neuer Europäischer Betriebsräte fördern und für Rechtssicherheit bei ihrer Einrichtung und Funktionsweise sorgen.

In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise mit massiven Auswirkungen auf die Beschäftigungslage ist ein wirkungsvoller sozialer Dialog wichtig. Die Europäischen Betriebsräte müssen für ihre Aufgabe – vorauszuschauen, Unternehmensumstrukturierungen vorherzusehen und die Beschäftigten in europaweit tätigen Unternehmen in die Ausarbeitung sozial verantwortlicher Lösungen einzubinden – gut gerüstet sein.

Derzeit vertreten 990 Europäische Betriebsräte mehr als 15 Millionen Beschäftigte.

Das Recht, einen Europäischen Betriebsrat einzusetzen, wurde 1994 mit der Richtlinie 94/45/EG für Unternehmen und Gruppen von Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten in den Mitgliedstaaten und mindestens je 150 Beschäftigten in zwei Mitgliedstaaten eingeführt.

Weitere Informationen
Europäische Betriebsräte:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=707&langId=de&intPageId=211

Neufassung der Richtlinie 2009/38/EG zum Europäischen Betriebsrat
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009L0038:DE:NOT
(Europäische Kommission: ra)


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