Sicherheitsniveau des europäischen Eisenbahnsystem
Eisenbahnsicherheit: Kommission verklagt Deutschland vor Europäischem Gerichtshof
Letzte Änderung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit nicht vollständig umgesetzt
(02.12.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem EU-Gerichtshof Klage gegen Deutschland zu erheben, weil es die letzte Änderung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit nicht vollständig umgesetzt hat. Deutschland hat es bislang versäumt, seine nationalen Rechtsvorschriften, wie gefordert, bis zum 24. Dezember 2010 mit der Richtlinie in Einklang zu bringen. Neue Umsetzungsmaßnahmen sollen nicht vor 2012 erlassen werden. Gemäß dem Vertrag von Lissabon wird die Kommission das Gericht ersuchen, bis zum Erlass nationaler Maßnahmen ein tägliches Zwangsgeld gegen Deutschland zu verhängen.
EU-Vorschriften
Durch die Richtlinie 2008/110/EG soll das Sicherheitsniveau des europäischen Eisenbahnsystems angehoben werden. Sie bildet eine Rechtsgrundlage für einen gemeinsamen Rahmen für die Instandhaltung von Fahrzeugen: Bevor ein Schienenfahrzeug in Betrieb genommen werden kann, muss die Einrichtung bzw. der Betrieb benannt werden, die/der für die Instandhaltung zuständig ist (so genannte "für die Instandhaltung zuständige Stelle"). Bei Güterwagen muss die für die Instandhaltung zuständige Stelle nach einem von der Europäischen Eisenbahnagentur entwickelten und von der Kommission am 10. Mai 2011 angenommenen System zertifiziert werden. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 24. Dezember 2010 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und der Kommission die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen mitzuteilen.
Gründe für die Maßnahme
Die Richtlinie 2008/110/EG wurde von Deutschland bisher nicht vollständig umgesetzt.
Am 19. Mai 2011 hat die Kommission Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. In seiner Antwort wies Deutschland darauf hin, dass die entsprechenden Maßnahmen voraussichtlich erst im Mai 2012 in Kraft treten würden.
Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie könnte zu Beeinträchtigungen der Sicherheit mit Risiken für die Reisenden und das Personal führen. Dies hätte nicht nur für Deutschland negative Folgen, sondern auch für den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum insgesamt. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.