Sicherheitsniveau des europäischen Eisenbahnsystem
Eisenbahnsicherheit: Kommission verklagt Deutschland vor Europäischem Gerichtshof
Letzte Änderung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit nicht vollständig umgesetzt
(02.12.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem EU-Gerichtshof Klage gegen Deutschland zu erheben, weil es die letzte Änderung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit nicht vollständig umgesetzt hat. Deutschland hat es bislang versäumt, seine nationalen Rechtsvorschriften, wie gefordert, bis zum 24. Dezember 2010 mit der Richtlinie in Einklang zu bringen. Neue Umsetzungsmaßnahmen sollen nicht vor 2012 erlassen werden. Gemäß dem Vertrag von Lissabon wird die Kommission das Gericht ersuchen, bis zum Erlass nationaler Maßnahmen ein tägliches Zwangsgeld gegen Deutschland zu verhängen.
EU-Vorschriften
Durch die Richtlinie 2008/110/EG soll das Sicherheitsniveau des europäischen Eisenbahnsystems angehoben werden. Sie bildet eine Rechtsgrundlage für einen gemeinsamen Rahmen für die Instandhaltung von Fahrzeugen: Bevor ein Schienenfahrzeug in Betrieb genommen werden kann, muss die Einrichtung bzw. der Betrieb benannt werden, die/der für die Instandhaltung zuständig ist (so genannte "für die Instandhaltung zuständige Stelle"). Bei Güterwagen muss die für die Instandhaltung zuständige Stelle nach einem von der Europäischen Eisenbahnagentur entwickelten und von der Kommission am 10. Mai 2011 angenommenen System zertifiziert werden. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 24. Dezember 2010 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und der Kommission die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen mitzuteilen.
Gründe für die Maßnahme
Die Richtlinie 2008/110/EG wurde von Deutschland bisher nicht vollständig umgesetzt.
Am 19. Mai 2011 hat die Kommission Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. In seiner Antwort wies Deutschland darauf hin, dass die entsprechenden Maßnahmen voraussichtlich erst im Mai 2012 in Kraft treten würden.
Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie könnte zu Beeinträchtigungen der Sicherheit mit Risiken für die Reisenden und das Personal führen. Dies hätte nicht nur für Deutschland negative Folgen, sondern auch für den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum insgesamt. (Europäische Kommission: ra)
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