Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sicherheitsindikatoren für Eisenbahnen


Eisenbahnsicherheit: Europäische Kommission fordert Deutschland, Estland, Österreich und das Vereinigte Königreich zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über Eisenbahnsicherheitsindikatoren auf
Hauptzweck der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren ist es, das Eisenbahnsicherheitsniveau zu messen und die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der gemeinsamen Sicherheitsziele zu vereinfachen


(18.03.11) - Die Europäische Kommission hat Deutschland, Estland, Österreich und das Vereinigte Königreich aufgefordert, ihre nationalen Durchführungsmaßnahmen bezüglich gemeinsamer Sicherheitsindikatoren für Eisenbahnen mitzuteilen. Diese vier Mitgliedstaaten sind die einzigen, die der Kommission nicht mitgeteilt haben, welche nationalen Rechtsvorschriften sie zur Einhaltung einer Richtlinie über gemeinsame Indikatoren für die Eisenbahnsicherheit und gemeinsame Methoden für die Berechnung von Unfallkosten verabschiedet haben. Die Richtlinie soll den Vergleich des Eisenbahnsicherheitsniveaus in der gesamten EU und eine effizientere Verwendung öffentlicher Gelder zur Verbesserung der Sicherheit ermöglichen.

Damit könnte künftig ein erheblicher Beitrag zu einem besseren Schutz der Bahnpassagiere geleistet werden. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten diese Länder der Kommission in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die zur vollständigen Einhaltung der Richtlinie ergriffen wurden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.

EU-Vorschriften
Die Richtlinie 2009/149/EG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf gemeinsame Sicherheitsindikatoren und gemeinsame Methoden für die Unfallkostenberechnung wurde am 27. November 2009 erlassen. Gemäß der Richtlinie 2004/49/EG müssen Informationen über gemeinsame Sicherheitsindikatoren gesammelt werden, um leichter feststellen zu können, inwieweit die gemeinsamen Sicherheitsziele verwirklicht werden. Die gemeinsamen Sicherheitsziele sollten mit einer Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen im Hinblick auf die gesellschaftliche Risikoakzeptanz einhergehen.

Hauptzweck der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren ist es, das Eisenbahnsicherheitsniveau zu messen und die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der gemeinsamen Sicherheitsziele zu vereinfachen. Daher ist es notwendig, von Indikatoren für die Kosten aller Unfälle zu Lasten der Eisenbahnen zu Indikatoren für die wirtschaftlichen Auswirkungen der Unfälle auf die Gesellschaft überzugehen, was eine effizientere Ressourcenallokation erleichtert. Außerdem sind aufgrund gemeinsamer Definitionen für die gemeinsamen Sicherheitsindikatoren Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten möglich, was vorher nicht der Fall war, da die Definitionen von Land zu Land unterschiedlich waren.

Praktische Auswirkungen der unzureichenden Umsetzung
Die Nichtumsetzung der Richtlinie würde die Bewertung von Unfallfolgen und den Vergleich der Eisenbahnsicherheit zwischen Mitgliedstaaten erschweren, was sogar zu einem niedrigeren Sicherheitsniveau führen könnte. Eine weitere mögliche Folge wäre, dass die Ressourcen nicht auf die effizienteste Art zugewiesen und damit öffentliche Gelder verschwendet werden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen