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Richtlinie über die strategische Umweltprüfung


Umwelt: Kommission fordert von Litauen Einhaltung der EU-Vorschriften über strategische Umweltprüfungen
Bereits im April 2008 und Oktober 2009 hatte die Kommission Litauen darauf hingewiesen, dass das litauische Recht nicht vollständig mit der Richtlinie übereinstimmt und eine Reihe von Mängeln aufweist


(18.03.11) - Die Europäische Kommission hat Litauen nachdrücklich aufgefordert, seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Prüfung der Auswirkungen seiner Umweltpläne und -programme an die EU-Vorschriften anzupassen. Die derzeit in Litauen geltenden Vorschriften für strategische Umweltprüfungen enthalten eine Reihe von Mängeln. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik hat die Kommission deshalb eine mit Gründen versehene Stellungnahme versandt. Litauen hat zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen. Bei Ausbleiben einer zufrieden stellenden Antwort kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Die Kommission hat Litauen aufgefordert, die Anwendung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Richtlinie über die strategische Umweltprüfung) zu verbessern. Bereits im April 2008 und Oktober 2009 hatte die Kommission Litauen darauf hingewiesen, dass das litauische Recht nicht vollständig mit der Richtlinie übereinstimmt und eine Reihe von Mängeln aufweist.

Litauen hat einige der früheren von der Kommission festgestellten Mängel behoben, doch sind bestimmte Gebietspläne weiterhin von den Rechtsvorschriften nicht erfasst. Gemäß der Richtlinie muss die Öffentlichkeit angemessen informiert werden, damit sie die Pläne und Programme versteht und sich wirkungsvoll dazu äußern kann. Diese Möglichkeit ist jedoch nach den derzeitigen litauischen Rechtsvorschriften nicht vollständig gegeben.

Hintergrund: die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung
Gemäß der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung müssen Pläne und Programme, die von den Behörden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ausgearbeitet wurden und die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, einer Umweltprüfung unterzogen werden. Auf diese Weise ist es möglich, Umwelterwägungen in die Ausarbeitung und Annahme dieser Pläne und Programme einzubeziehen und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Die Umweltprüfung findet statt, während diese Pläne ausgearbeitet und bevor sie angenommen werden. Sie umfasst einen Umweltbericht, in dem die möglichen erheblichen Umweltauswirkungen und vernünftige Alternativen aufgeführt sind, sowie Konsultationen der Öffentlichkeit, der für Umweltfragen zuständigen Behörden und anderer Mitgliedstaaten, wenn mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zu rechnen ist. Die Umweltprüfung ist daher ein wichtiges Instrument zur Information der EU-Bürger.

Weitere Informationen
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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