Freier Verkehr von Eisenbahnkomponenten
Europäische Kommission fordert Deutschland, Frankreich, Polen und Portugal zur Umsetzung von EU-Vorschriften über harmonisierte Bahnsysteme auf
Die Interoperabilität ist eine europäische Initiative und dient der Verbesserung der Wettbewerbsposition des Bahnsektors, damit er wirksamer mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren kann
(12.06.12) - Die Europäische Kommission hat Deutschland, Frankreich, Polen und Portugal heute mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt, weil sie noch keine Vorschriften erlassen haben, um die Richtlinie über die Eisenbahninteroperabilität in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzungsfrist endete am 31. Dezember 2011. Wird diesen Stellungnahmen der Kommission nicht nachgekommen, so kann dies eine Klage vor dem Gerichtshof nach sich ziehen.
Die EU-Vorschriften
Mit der Richtlinie 2011/18/EU werden vorangegangene Interoperabilitätsrichtlinien geändert, indem bestimmte Anpassungen an der Beschreibung der Bahnsysteme vorgenommen und die Verfahren für die Prüfung dieser Systeme definiert werden.
Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Die Interoperabilität ist eine europäische Initiative und dient der Verbesserung der Wettbewerbsposition des Bahnsektors, damit er wirksamer mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren kann. Dies geschieht mit Hilfe eines Rechtsrahmens, der die technische Harmonisierung und Normung der europäischen Eisenbahnen fördert und einheitliche Genehmigungsverfahren für die Inbetriebnahme von Eisenbahnausrüstungen vorsieht.
Eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie hat zur Folge, dass die für die Durchführung der Prüfverfahren benannten nationalen Stellen nicht denselben Rechtsrahmen zugrunde legen. Dies wiederum würde den freien Verkehr von Eisenbahnkomponenten und -ausrüstungen innerhalb des EU-Markts beeinträchtigen. (Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>