Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Bestimmungen über freien Warenverkehr


Kommission fordert Spanien auf, EU-Vorschriften über Zulassung von Kraftfahrzeugen einzuhalten
In den spanischen Bestimmungen werde nicht berücksichtigt, dass Fahrzeuge bereits den europäischen bzw. den nationalen technischen Anforderungen des Herkunftsmitgliedstaats entsprechen


(27.05.11) - Die Europäische Kommission hat Spanien aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen zu ändern. Damit soll sichergestellt werden, dass sie im Einklang mit den EU-Bestimmungen über den freien Warenverkehr stehen. Nach den derzeit geltenden spanischen Rechtsvorschriften sollte die Erstzulassung eines Lastkraftwagens bei einem Antrag auf "Genehmigung für die Verwendung als zusätzliches privates Verkehrsmittel" nicht länger als fünf Monate zurückliegen.

Die Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung sowie der Verhältnismäßigkeit. Gemäß einer übermittelten mit Gründen versehenen Stellungnahme muss Spanien innerhalb von zwei Monaten der Kommission die möglichen Maßnahmen mitteilen, mit denen die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet werden kann, um eine Befassung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu vermeiden.

In den spanischen Straßenverkehrsbestimmungen ist vorgesehen, dass die Erstzulassung eines Lastkraftwagens bei einem Antrag auf "Genehmigung für die Verwendung als zusätzliches privates Verkehrsmittel", die für dessen Einfuhr und Verwendung in Spanien erforderlich ist, nicht länger als fünf Monate zurückliegen sollte. Ohne diese Zulassung können Lastkraftwagen ausschließlich privat genutzt werden.

Nach Ansicht der Kommission steht diese Voraussetzung nicht im Einklang mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der sich auf den freien Warenverkehr bezieht. Insbesondere wird in den spanischen Bestimmungen nicht berücksichtigt, dass diese Fahrzeuge bereits den europäischen bzw. den nationalen technischen Anforderungen des Herkunftsmitgliedstaats entsprechen.

Außerdem hat Spanien für seine Anforderung keine berechtigten Gründe angeführt wie z. B. den Umweltschutz oder die Straßenverkehrssicherheit. In jedem Fall vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Ziele auch mit weniger restriktiven Maßnahmen erreichbar sind. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen