EU-Bestimmungen über freien Warenverkehr
Kommission fordert Spanien auf, EU-Vorschriften über Zulassung von Kraftfahrzeugen einzuhalten
In den spanischen Bestimmungen werde nicht berücksichtigt, dass Fahrzeuge bereits den europäischen bzw. den nationalen technischen Anforderungen des Herkunftsmitgliedstaats entsprechen
(27.05.11) - Die Europäische Kommission hat Spanien aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen zu ändern. Damit soll sichergestellt werden, dass sie im Einklang mit den EU-Bestimmungen über den freien Warenverkehr stehen. Nach den derzeit geltenden spanischen Rechtsvorschriften sollte die Erstzulassung eines Lastkraftwagens bei einem Antrag auf "Genehmigung für die Verwendung als zusätzliches privates Verkehrsmittel" nicht länger als fünf Monate zurückliegen.
Die Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung sowie der Verhältnismäßigkeit. Gemäß einer übermittelten mit Gründen versehenen Stellungnahme muss Spanien innerhalb von zwei Monaten der Kommission die möglichen Maßnahmen mitteilen, mit denen die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet werden kann, um eine Befassung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu vermeiden.
In den spanischen Straßenverkehrsbestimmungen ist vorgesehen, dass die Erstzulassung eines Lastkraftwagens bei einem Antrag auf "Genehmigung für die Verwendung als zusätzliches privates Verkehrsmittel", die für dessen Einfuhr und Verwendung in Spanien erforderlich ist, nicht länger als fünf Monate zurückliegen sollte. Ohne diese Zulassung können Lastkraftwagen ausschließlich privat genutzt werden.
Nach Ansicht der Kommission steht diese Voraussetzung nicht im Einklang mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der sich auf den freien Warenverkehr bezieht. Insbesondere wird in den spanischen Bestimmungen nicht berücksichtigt, dass diese Fahrzeuge bereits den europäischen bzw. den nationalen technischen Anforderungen des Herkunftsmitgliedstaats entsprechen.
Außerdem hat Spanien für seine Anforderung keine berechtigten Gründe angeführt wie z. B. den Umweltschutz oder die Straßenverkehrssicherheit. In jedem Fall vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Ziele auch mit weniger restriktiven Maßnahmen erreichbar sind. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
-
Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
-
Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
-
Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
-
Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.