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Die Nährwertdeklaration wird Pflicht


Kommissar John Dalli: Die Annahme der Lebensmittelinformations-Verordnung ist eine gute Nachricht für die Verbraucher
Allerdings: Die Einigung beruht auf einem Kompromiss - Daher bleibt die Verordnung in einigen zentralen Bereichen hinter dem zurückbleibt, was die EU-Kommission angestrebt hatte


(15.07.11) - Das Europäische Parlament hat die Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel angenommen. Das für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige Kommissionsmitglied John Dalli gab hierzu folgende Erklärung ab:

"Ich begrüße den wichtigen Beschluss. Die Verordnung ist Teil der vor über drei Jahren begonnenen Anstrengungen, den Verbrauchern zu helfen, beim Lebensmittelkauf bewusste Entscheidungen zu treffen. Die Abstimmung im Parlament ist eine bedeutende Etappe in unseren Bemühungen, die europäischen Bürgerinnen und Bürger in ihrer Rolle als mündige Verbraucher weiter zu stärken und damit zur Eindämmung von Fettleibigkeit und chronischen Erkrankungen – in beiden Bereichen ist die Tendenz in der EU steigend - beizutragen."

Die neuen Bestimmungen bringen mehrere Vorteile für die Verbraucher:

>> Die verpflichtenden Angaben müssen in einer bestimmten Mindestgröße geschrieben sein, damit sie für die Verbraucher besser lesbar sind.

>> Die Nährwertdeklaration wird Pflicht, damit die Verbraucher es leichter haben, diejenigen Lebensmittel zu erkennen, die ihren persönlichen Präferenzen oder ihren Ernährungserfordernissen genügen.

>> Auf vorverpackten und nicht vorverpackten Lebensmitteln sowie bei Lebensmitteln, die in Gaststätten verkauft werden, muss es Angaben zu Allergenen geben, damit die Verbraucher ihre Gesundheit besser schützen können.

>> Bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist künftig die Angabe des Herkunftslandes verpflichtend. Mit den Bestimmungen zu den freiwilligen Herkunftsangaben soll der Verbraucher vor Irreführung geschützt und die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbedingungen für Lebensmittelunternehmen gewährleistet werden.

Die Einigung beruht auf einem Kompromiss. Daher bleibt die Verordnung in einigen zentralen Bereichen hinter dem zurückbleibt, was die EU-Kommission angestrebt hatte. Nicht übernommen wurde zum Beispiel der ursprüngliche Kommissionsvorschlag für eine Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen. Die Möglichkeit, auf der Packungsvorderseite freiwillig Nährwertangaben zu machen, ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

Bei alkoholischen Getränke sind vorläufig weder das Zutatenverzeichnis noch die Nährwertdeklaration verpflichtend. (EU-Kommission: ra)

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