Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grenzüberschreitenden Datenaustausch erleichtern


Gesetz über ein interoperables Europa für besser vernetzte öffentliche Dienste für Menschen und Unternehmen in Kraft
Die Verordnung gilt für öffentliche Stellen, einschließlich der Organe und Einrichtungen der EU - Die Umsetzung des Gesetzes über ein interoperables Europa wird über das Programm "Digitales Europa" (DIGITAL) finanziert



Das Gesetz für ein interoperables Europa, das in Kraft tritt, soll den grenzüberschreitenden Datenaustausch erleichtern und den digitalen Wandel im öffentlichen Sektor beschleunigen. Der Rechtsakt ist von entscheidender Bedeutung, um die Ziele der digitalen Dekade der EU zu erreichen, wie etwa die Bereitstellung von 100 Prozent der wichtigsten öffentlichen Dienste bis 2030 im Internet. Interoperabilität ist ein zentrales Merkmal eines funktionierenden digitalen Binnenmarkts und trägt zu einer wirksameren Umsetzung der digitalen Merkmale der öffentlichen Politik – von der Justiz über die Gesundheit bis hin zum Verkehr – bei.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen werden den größten Teil der neuen Verordnung nutzen, wenn sie vernetzte digitale öffentliche Dienste nutzen, die einen grenzüberschreitenden Datenaustausch erfordern. Beispiele für solche Dienstleistungen sind die gegenseitige Anerkennung akademischer Abschlüsse oder beruflicher Qualifikationen, der Austausch von Fahrzeugdaten für die Straßenverkehrssicherheit, der Zugang zu Sozialversicherungs- und Gesundheitsdaten, der Austausch von Informationen über Steuern, Zoll, Akkreditierung öffentlicher Ausschreibungen, digitale Führerscheine, Handelsregister. Der Folgenabschätzung zufolge dürften durch das Gesetz jährlich bis zu 5 Mrd. EUR eingespart werden.

Das Gesetz wird durch eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen umgesetzt:
>> Die Einrichtung eines Rahmens für die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen, in dem die ranghöchsten Fachkräfte im Bereich der digitalen Verwaltung in den Mitgliedstaaten sowie eine breite Gemeinschaft aus der Zivilgesellschaft, Sachverständigen, Wissenschaftlern und lokalen Akteuren zusammenkommen, um eine gemeinsame Interoperabilitätsagenda und ein sich weiterentwickelndes Ökosystem gemeinsamer Interoperabilitätslösungen festzulegen. Dieser Rahmen wird vom Beirat für ein interoperables Europa gelenkt und von der Gemeinschaft für ein interoperables Europa unterstützt.

>> Einführung verbindlicher Interoperabilitätsbewertungen für den Aufbau öffentlicher Dienste, die "interoperable by design" sind. Dies wird öffentlichen Stellen dabei helfen, bereits in der Konzeptionsphase neuer Dienste oder Instrumente Aspekte der grenzüberschreitenden Interoperabilität zu untersuchen und gegebenenfalls anzugehen. Die Kommission wird die erforderlichen Leitlinien und die erforderliche Unterstützung bereitstellen.

>> Das Portal für ein interoperables Europa, eine zentrale Anlaufstelle, um die gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung hochwertiger und zuverlässiger Interoperabilitätslösungen zwischen öffentlichen Verwaltungen zu fördern.

>> Verstärkte Innovations- und Politikunterstützungsmechanismen, einschließlich Ausbildung, Reallabore für politische Experimente, öffentlich-private GovTech -Projekte und Projekte zur Unterstützung der Umsetzung politischer Strategien, um Lösungen zu entwickeln, zu erproben und auszubauen.

Die Verordnung gilt für öffentliche Stellen, einschließlich der Organe und Einrichtungen der EU. Die Umsetzung des Gesetzes über ein interoperables Europa wird über das Programm "Digitales Europa" (DIGITAL) finanziert.

Hintergrund
Die Interoperabilität des öffentlichen Sektors ist die Fähigkeit der Verwaltungen, zusammenzuarbeiten und öffentliche Dienste über Grenzen, Sektoren und organisatorische Grenzen hinweg zu nutzen. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung eines sicheren Datenflusses und der Vermeidung von Doppelarbeit in öffentlichen Diensten. In verschiedenen Krisen der letzten Jahre ermöglichte die Interoperabilität des öffentlichen Sektors eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, die Mobilisierung von Ressourcen dort, wo sie am dringendsten benötigt wurden, und die rasche Formulierung gemeinsamer Lösungen.

Die Kommission unterstützt die Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen seit den 1990er Jahren durch den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF), eine Reihe von Aktionsplänen und Finanzierungsprogrammen wie IDA, IDABC, ISA, ISA2 und jetzt DIGITAL. Um die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU bei der Umsetzung der Interoperabilitätspolitik im öffentlichen Sektor zu unterstützen, hat die Kommission ein umfassendes Instrumentarium und Schulungen entwickelt, wie das Instrumentarium des EIF, das SEMIC-Unterstützungszentrum, die JoinUp -Plattform und die Akademie für ein interoperables Europa. Darüber hinaus hat die Kommission eine GovTech Incubator-Initiative ins Leben gerufen, bei der die Regierungen zusammenkommen, um die besten Lösungen zu übernehmen, die von Start-ups und anderen Regierungen in der gesamten EU entwickelt wurden.

In mehreren Bewertungen der Interoperabilitätspolitik des öffentlichen Sektors wurden Mängel festgestellt und Maßnahmen gefordert. Die Mitgliedstaaten haben auch zunehmend betont, dass die europäische Interoperabilitätszusammenarbeit unter anderem durch die 2017 in Tallinn und 2020 in Berlin unterzeichneten Ministererklärungen gestärkt werden muss. Ebenso haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger, die an der Konferenz zur Zukunft Europas teilgenommen haben, eine verstärkte grenzüberschreitende Interoperabilität gefordert. Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird diesen Handlungsaufrufen direkt entsprochen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 04.06.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen