Weiterverwendung von Gesundheitsdaten
EU-Kommission begrüßt politische Einigung über europäischen Raum für Gesundheitsdaten
Bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU erreichen
Die Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine politische Einigung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) erzielen konnten, der ein zentraler Baustein einer starken Europäischen Gesundheitsunion ist. Mit den beiden von der Kommission im Mai 2022 vorgeschlagenen Vorschriften werden zwei Ziele verfolgt:
>> Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung gerückt werden und die volle Kontrolle über ihre Daten erhalten, um eine bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zu erreichen;
>> Die Daten sollen für die Nutzung im Bereich der Forschung und der öffentlichen Gesundheit freigegeben werden.
Die von den beiden gesetzgebenden Organen erzielte Einigung enthält klare Vorschriften für die Nutzung von Gesundheitsdaten im Interesse einer besseren Gesundheitsversorgung, Forschung, Innovation und Politikgestaltung. Diese neuen Vorschriften werden das Potenzial erschließen, das der Austausch, die Nutzung und die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten unter sicheren und geschützten Bedingungen bietet, wobei die Einhaltung der hohen Datenschutzstandards der EU uneingeschränkt gewährleistet bleibt.
Nach den neuen Vorschriften erhalten die Bürgerinnen und Bürger direkten und einfachen Zugang zu ihren digitalen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten. Die Angehörigen der Gesundheitsberufe erhalten Zugriff auf die Patientenakten, wenn dies für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich ist, was eine faktengestützte Entscheidungsfindung unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften ermöglicht. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten schafft auch einen soliden Rechtsrahmen für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten für die Forschung, Innovation und das öffentliche Gesundheitswesen. Die Daten werden dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen und personalisierte Arzneimittel zu entwickeln, sie werden aber auch unter strengen Auflagen für die Datensicherheit und den Datenzugriff sowie die Achtung der Grundrechte die Krisenvorsorge verbessern. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 05.06.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.