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Mehrwertsteuerregelungen in der EU


Besteuerung: Der digitale Wandel als Chance, um zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs beizutragen und Unternehmen in der EU zu unterstützen
Mit dem neuen System wird die digitale Meldung in Echtzeit für Mehrwertsteuerzwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt




Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU modernisiert und dafür gesorgt werden soll, dass das System für Unternehmen besser funktioniert und widerstandsfähiger gegen Betrug wird. Dies soll geschehen, indem die Digitalisierung als Chance begriffen und gefördert wird. Mit dem Vorschlag sollen zudem durch die Entwicklung der Plattformwirtschaft bedingte Herausforderungen im Mehrwertsteuerbereich angegangen werden.

Aus den aktuellen Zahlen zur Mehrwertsteuerlücke, die ebenfalls veröffentlicht wurden, geht hervor, dass den Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Mrd. EUR entgangen sind. Konservativen Schätzungen zufolge ist ein Viertel der fehlenden Einnahmen direkt auf Mehrwertsteuerbetrug im Zusammenhang mit Handel innerhalb der EU zurückzuführen.

Die Verluste wirken sich äußerst nachteilig auf die öffentlichen Finanzen insgesamt aus, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Mitgliedstaaten ihre Haushalte anpassen, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Energiepreissteigerungen und des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu bewältigen. Die Mehrwertsteuerregelungen in der EU können für Unternehmen außerdem noch immer mit einem großen Aufwand verbunden sein. Dies gilt insbesondere für KMU und andere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder in andere Länder expandieren wollen.

Die vorgeschlagenen zentralen Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten dabei helfen, jährlich zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von bis zu 18 Mrd. EUR zu erzielen. Zudem werden sie Unternehmen, unter anderem KMU, helfen, zu wachsen.

Umstellung auf die digitale Meldung in Echtzeit auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind
Mit dem neuen System wird die digitale Meldung in Echtzeit für Mehrwertsteuerzwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten wertvolle Informationen, die für die bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere Karussellbetrug, notwendig sind. Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung wird zur Verringerung der jährlich durch Mehrwertsteuerbetrug bedingten Verluste um bis zu 11 Mrd. EUR beitragen und bewirken, dass die Verwaltungs- und Befolgungskosten für EU-Händler in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Mrd. EUR pro Jahr gesenkt werden. Durch die Umstellung wird auch für die Annäherung der bestehenden nationalen Systeme in der gesamten EU gesorgt. Zudem wird der Weg für die Mitgliedstaaten geebnet, die in den nächsten Jahren auf nationaler Ebene digitale Meldesysteme für den inländischen Handel einrichten möchten.

Aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften für Plattformen in den Bereichen Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften
Gemäß den neuen Vorschriften werden in diesen Bereichen tätige Plattformbetreiber künftig dafür zuständig sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn Diensteanbieter dies nicht tun, beispielsweise, weil es sich bei ihnen um kleine Unternehmen oder einzelne Anbieter handelt.

Dies wird zusammen mit weiteren Klarstellungen für einen in allen Mitgliedstaaten einheitlichen Ansatz sorgen und zur stärkeren Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Online-Dienste und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung beitragen. Damit einher gehen auch Erleichterungen für KMU. Diese müssten andernfalls die Mehrwertsteuervorschriften in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, kennen und einhalten.

Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung
Der Vorschlag stützt sich auf das bereits bestehende Modell der "einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer" für im Online-Verkauf tätige Unternehmen. Dank dem Vorschlag müssten sich Unternehmen mit Kundinnen und Kunden in anderen Mitgliedstaaten für die gesamte EU nur einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren. Zudem könnten sie ihre Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in nur einer Sprache erfüllen. Schätzungen zufolge könnten Unternehmen, insbesondere KMU, dadurch in einem Zeitraum von zehn Jahren Registrierungs- und Verwaltungskosten in Höhe von etwa 8,7 Mrd. EUR einsparen. Zu den weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Mehrwertsteuererhebung gehört unter anderem die verpflichtende Nutzung der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr durch bestimmte Plattformen, die Verkäufe an Kundinnen und Kunden in der EU erleichtern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 10.03.23


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  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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