Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug


Neue Vorschriften für sichereres Spielzeug in der EU
Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten



Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023.

Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt. Die Verordnung enthält strengere Vorschriften für Online-Verkäufe und gibt den Inspektoren mehr Befugnisse, um gefährliches Spielzeug vom Markt zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass importiertes Spielzeug für die Verbraucher genauso sicher ist wie in der EU hergestelltes Spielzeug.

Die neuen Anforderungen
Aufbauend auf den bestehenden Vorschriften wird die neue Spielzeugsicherheitsverordnung die Sicherheitsanforderungen aktualisieren, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder anderswo hergestellt wird. Genauer gesagt wird die Vereinbarung:

>> Besserer Schutz vor schädlichen Chemikalien: Zusätzlich zu den bereits verbotenen Stoffen wird die neue Verordnung die Verwendung von Chemikalien verbieten, die das endokrine System (endokrine Disruptoren) oder das Atmungssystem beeinflussen, Hautallergien auslösen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind. Außerdem wird die Verwendung gefährlicher Bisphenole und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug verboten.

>> Bessere Nutzung digitaler Instrumente: Mit der neuen Verordnung müssen alle Spielzeuge einen digitalen Produktpass im Format eines Datenträgers, beispielsweise eines QR-Codes, auf dem Spielzeug haben. Verbraucher oder Behörden können das Produkt, die Konformität und andere Informationen des Spielzeugs leicht einsehen. Importeure müssen an den EU-Grenzen digitale Produktpässe einreichen, auch für online verkauftes Spielzeug. Ein neues IT-System wird alle digitalen Produktpässe an den EU-Außengrenzen überprüfen und die Sendungen ermitteln, die eingehende Kontrollen beim Zoll benötigen. Die Kontrolle von Spielzeug durch nationale Inspektoren wird erleichtert, da Informationen im digitalen Produktpass leicht verfügbar sein werden. Dadurch werden die Maßnahmen gegen unsicheres Spielzeug in der EU gestrafft und sichergestellt, dass alle Spielzeughersteller gleichberechtigt und fair miteinander konkurrieren können.

Nächster Schritt
Die politische Einigung bedarf nun der förmlichen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Verordnung sieht eine Übergangsfrist für die Anpassung der Industrie und der Behörden an die neuen Vorschriften vor.

Hintergrund
Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug legt die Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder in Drittländern hergestellt wird. Dies erleichtert den freien Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt.

Nach einer Bewertung der Richtlinie stellte die Kommission jedoch eine Reihe von Mängeln bei der praktischen Anwendung der Richtlinie seit ihrer Annahme im Jahr 2009 fest. Insbesondere ist ein höheres Maß an Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug erforderlich, insbesondere vor Risiken durch schädliche Chemikalien. Die Bewertung ergab auch, dass die Richtlinie effizienter umgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf den Online-Verkauf.

Daraufhin hat die Kommission am 28. Juli 2023 den Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vorgelegt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.04.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen