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Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)


Untersuchungen der Kommission und der nationalen Verbraucherbehörden haben ergeben, dass fast die Hälfte der Online-Gebrauchtwarenhändler die Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihre Rückgaberechte informiert
Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen



Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht.

"Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

Von der Gesamtzahl der überprüften Händler:
>> informierten 40 Prozent die Verbraucher nicht klar über ihr Widerrufsrecht, wie z. B. das Recht, das Produkt ohne Begründung oder Kosten innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben;

>> informierten 45 Prozent die Verbraucher nicht korrekt über ihr Recht auf Rückgabe fehlerhafter Waren oder Waren, die nicht wie beworben aussehen oder funktionieren;

>> hielten 57 Prozent die gesetzliche Mindestgarantie von einem Jahr für Gebrauchtwaren nicht ein;

>> waren von den 34 Prozent der Händler, die auf ihrer Website umweltbezogene Angaben machten, bei 20 Prozent keine hinreichenden Begründungen vorhanden, und bei 28 Prozent waren diese offensichtlich falsch, irreführend oder ziemlich sicher als unlautere Geschäftspraktiken einzustufen;

>> gaben 5 Prozent ihre Identität nicht ordnungsgemäß an und 8 Prozent nicht den Gesamtpreis der Ware einschließlich Steuern.

Die Verbraucherschutzbehörden werden nun entscheiden, ob sie Maßnahmen gegen die 185 Unternehmer ergreifen, die für weitere Untersuchungen vorgesehen sind, und die Einhaltung der Vorschriften gemäß ihren nationalen Verfahren verlangen.

Hintergrund
Beim Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt es sich um einen Zusammenschluss einzelstaatlicher Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind. Unter der Koordinierung der Europäischen Kommission arbeiten sie bei der Bekämpfung von Verstößen gegen das Verbraucherrecht im Binnenmarkt zusammen.

Die Pflichten der Händler in Bezug auf die Verbraucherinformation fallen unter die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Die Geschäftspraktiken der Unternehmer dürfen die Verbraucher nicht irreführen und müssen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken einhalten. Beim Verkauf von Gebrauchtwaren sollten Unternehmer auch ihren Verpflichtungen in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit gemäß der Richtlinie über den Warenkauf nachkommen.

Die neue Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel wird, sobald sie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde, sicherstellen, dass die Verbraucher an der Verkaufsstelle bessere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren und die gesetzlichen Garantierechte der Verbraucher erhalten. Außerdem werden die Verbraucherschutzvorschriften so vor Greenwashing (Grünfärberei) und bestimmten Praktiken in Bezug auf geplanten Verschleiß geschützt.

Zu den wichtigsten betroffenen Bereichen zählen Kleidung, Zubehör, elektronische Geräte, Spielzeug und Spiele, Bücher, Haushaltsgeräte, Inneneinrichtung und Möbel, CDs und Vinylplatten, Kinderpflegeprodukte, Autos (einschließlich Elektroautos), Sportartikel, Ersatzteile, Motorräder und Fahrräder, Gartenartikel und Heimwerkerbedarf.

Folgende EU-Mitgliedstaaten waren am Sweep beteiligt: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Auch Island und Norwegen nahmen teil.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.04.25


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