Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sichere Lebensmittel


Kampf gegen Krebs: Strengere Grenzwerte für Nitrite und Nitrate als Lebensmittelzusatzstoffe
Auf der Grundlage einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA wurden die neuen Grenzwerte im vergangenen Frühjahr von den Mitgliedstaaten einstimmig gebilligt



Um sicherzustellen, dass die in der EU vermarkteten Lebensmittel für die Verbraucher so sicher wie möglich sind, hat die Europäische Kommission deutlich reduzierte Grenzwerte für die Verwendung von Nitriten und Nitraten als Lebensmittelzusatzstoffe beschlossen. Zuvor hatten die 27 EU-Mitgliedstaaten sie einstimmig gebilligt. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte dazu: "Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten Gewissheit, dass sie sichere Lebensmittel zu sich nehmen können. Mit der Festlegung neuer Grenzwerte für Nitrite und Nitrate in Lebensmitteln gehen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung und setzen eine weitere wichtige Maßnahme im Rahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung um. Ich fordere nun die Lebensmittelindustrie auf, diese wissenschaftlich fundierten Vorschriften zügig umzusetzen und, wo immer möglich, die Grenzwerte weiter zu senken, um die Gesundheit der Bürger zu schützen."

Die neuen, deutlich reduzierten Grenzwerte schützen vor pathogenen Bakterien wie Listerien, Salmonellen, Clostridien und reduzieren die Belastung durch Nitrosamine, von denen einige krebserregend sind. Auf der Grundlage einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA wurden die neuen Grenzwerte im vergangenen Frühjahr von den Mitgliedstaaten einstimmig gebilligt.

Die Lebensmittelunternehmer haben nun zwei Jahre Zeit, sich auf diese neuen Grenzwerte einzustellen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 05.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen