Sammelquote für Elektrokleingeräte in der EU
700 Millionen alte Handys: Empfehlungen für mehr Rückgabe und Wiederverwertung
Aufbau von Partnerschaften zwischen Wiederverwendungsorganisationen und Betreibern von Rücknahmesystemen
Die Europäische Kommission unterstützt die EU-Staaten mit neuen Empfehlungen dabei, die Rückgabequoten von gebrauchten Mobiltelefonen, Tablets, Laptops und deren Ladegeräten zu verbessern. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte: "In unseren Schubladen liegen mehr als 700 Millionen alte Handys herum - das sind fast zwei für jeden Menschen in der EU. Wir können es klarer und einfacher machen, solche Produkte zurückzugeben, zu reparieren und zu recyceln.
Die Empfehlungen konzentrieren sich auf wirksame Maßnahmen und Anreize, um die Sammelquote für Elektrokleingeräte in der EU zu erhöhen und ihnen ein zweites Leben zu geben."
Die Kommissions-Empfehlungen umfassen beispielsweise:
>> finanzielle Anreize wie Rabatte, Gutscheine, Pfand- und Rücknahmesysteme oder Geldprämien;
>> besser bekannte und erreichbare Sammelstellen, an denen die Menschen Kleinelektrogeräte zurückgeben können;
>> Bereitstellung von vorfrankierten Umschlägen oder Etiketten für die Rückgabe von solchen Geräten;
>> Aufbau von Partnerschaften zwischen Wiederverwendungsorganisationen und Betreibern von Rücknahmesystemen sowie konkret festgelegte Ziele für die Wiederverwendung und die Vorbereitung der Wiederverwendung.
(EU-Kommission: ra)
eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 05.12.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.