Sammelquote für Elektrokleingeräte in der EU
700 Millionen alte Handys: Empfehlungen für mehr Rückgabe und Wiederverwertung
Aufbau von Partnerschaften zwischen Wiederverwendungsorganisationen und Betreibern von Rücknahmesystemen
Die Europäische Kommission unterstützt die EU-Staaten mit neuen Empfehlungen dabei, die Rückgabequoten von gebrauchten Mobiltelefonen, Tablets, Laptops und deren Ladegeräten zu verbessern. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte: "In unseren Schubladen liegen mehr als 700 Millionen alte Handys herum - das sind fast zwei für jeden Menschen in der EU. Wir können es klarer und einfacher machen, solche Produkte zurückzugeben, zu reparieren und zu recyceln.
Die Empfehlungen konzentrieren sich auf wirksame Maßnahmen und Anreize, um die Sammelquote für Elektrokleingeräte in der EU zu erhöhen und ihnen ein zweites Leben zu geben."
Die Kommissions-Empfehlungen umfassen beispielsweise:
>> finanzielle Anreize wie Rabatte, Gutscheine, Pfand- und Rücknahmesysteme oder Geldprämien;
>> besser bekannte und erreichbare Sammelstellen, an denen die Menschen Kleinelektrogeräte zurückgeben können;
>> Bereitstellung von vorfrankierten Umschlägen oder Etiketten für die Rückgabe von solchen Geräten;
>> Aufbau von Partnerschaften zwischen Wiederverwendungsorganisationen und Betreibern von Rücknahmesystemen sowie konkret festgelegte Ziele für die Wiederverwendung und die Vorbereitung der Wiederverwendung.
(EU-Kommission: ra)
eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 05.12.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.