Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen
EU-Kommission verlangt im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste Auskunft von X
Das Gesetz über digitale Dienste ist ein Eckpfeiler der Digitalstrategie der EU
Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben ein Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste förmlich an X gerichtet. Grund dafür sind bei der Kommission eingegangene Hinweise über die mutmaßliche Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation, insbesondere von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hetze. Das Verlangen betrifft auch die Einhaltung anderer Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste.
Infolge seiner Benennung als sehr große Online-Plattform muss X alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten und seit Ende August 2023 geltenden Vorschriften einhalten. Dies umfasst auch die Bewertung und Minderung der Risiken in Bezug auf die Verbreitung von illegalen Inhalten, Desinformation und Darstellungen geschlechtsbezogener Gewalt sowie die Beeinträchtigung der Ausübung der Grundrechte und der Rechte des Kindes, der öffentlichen Sicherheit und des geistigen Wohlbefindens.
Im vorliegenden Fall untersuchen die Kommissionsdienststellen, ob X das Gesetz über digitale Dienste einhält. Dabei geht es u. a. um die Regeln und Maßnahmen der Plattform in Bezug auf die Meldung illegaler Inhalte, die Bearbeitung von Beschwerden, die Risikobewertung und die Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken. Die Kommissionsdienststellen sind befugt, zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften weitere Auskünfte von X zu verlangen.
Hintergrund
Das Gesetz über digitale Dienste ist ein Eckpfeiler der Digitalstrategie der EU. Es setzt neue Standards für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen in Bezug auf Desinformation, illegale Inhalte wie illegale Hassrede und andere Gefahren für die Gesellschaft. Gleichzeitig enthält es übergeordnete Grundsätze und solide Garantien für das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Rechte der Nutzer.
Am 25. April 2023 hatte die Kommission 19 Unternehmen anhand ihrer Nutzerzahlen von über 45 Millionen bzw. 10 Prozent der EU-Bevölkerung als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) oder sehr große Suchmaschinen (VLSEs) benannt. Diese Plattformen und Suchmaschinen müssen alle seit Ende August 2023 geltenden Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 16.10.23
Newsletterlauf: 08.12.23
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