Verflechtung zwischen Banken und Staat
Die litauische Präsidentschaft erzielte Einigung bezüglich des gemeinsamen Mechanismus für Bankenrestrukturierungen
Die zwischenstaatliche Einigung würde auch spezifische Bestimmungen für die Schaffung des gemeinsamen Restrukturierungsfonds einschließen
(16.01.14) - Mit der lange angestrebten Einigung über den gemeinsamen Mechanismus für Bankenrestrukturierungen Mitte Dezember 2013, der tragenden Säule der Bankenunion am 18. Dezember in Brüssel endete der litauische Vorsitz des Rates für Wirtschaft und Finanzfragen der Europäischen Union. Dies öffnet den Weg für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, damit die Verordnung, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, noch während der laufenden Amtsperiode verabschiedet werden kann. Der gemeinsame Mechanismus für Bankenrestrukturierungen würde ab 2015 in Kraft treten.
"Wir das Fundament der europäischen Finanzstabilität ein weiteres Mal festigen können. Mit der Einigung über den Gesamttransformationsmechanismus ist die Architektur der Bankenunion fast abgeschlossen. Ohne Zweifel ist dies ein außergewöhnlicher Erfolg der litauischen Präsidentschaft", sagte der litauische Finanzminister Rimantas Šadžius als Vorsitzender EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN).
Der Minister dankte allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit während des gesamten litauischen Ratsvorsitzes und übergab die Präsidentschaft symbolisch an Griechenland.
Die Einigung über den Mechanismus für Bankenrestrukturierungen reduziert die Verflechtung zwischen Banken und Staat sowie die Segmentierung der europäischen Finanzmärkte, außerdem ist es eine unverzichtbare Ergänzung zur Richtlinie zur Sanierung und Reorganisationund Einlagensicherungssystemen, bezüglich derer das präsidierende Litauen bereits in den vergangenen Tagen eine Einigung erzielt hatte.
"Das präsidierende Litauen hat konsistente und mit allen Kräften an ihrem Ziel ein glaubwürdiges Europa zu schaffen gearbeitet und die Einigung über den gemeinsamen Mechanismus für die Bankenrestrukturierung ist eine der wichtigsten Errungenschaften bei der Schaffung einer starken und stabilen Bankenunion", sagte R. Šadžius.
Der Rat einigte sich auf den Entwurf einer Verordnung gemäß eines Vorschlags der Europäischen Kommission und strebt eine zwischenstaatliche Einigung bis zum 1. März 2014 an.
Die zwischenstaatliche Einigung würde auch spezifische Bestimmungen für die Schaffung des gemeinsamen Restrukturierungsfonds einschließen. Dieser soll durch Beiträge von den Banken finanziert werden - zunächst in Form nationaler Beiträge, die nach zehn Jahren nach und nach mit dem gemeinsamem Fonds verschmelzen.
Der ECOFIN-Rat diskutierte außerdem vorbeugende Maßnahmen zur finanziellen Stabilität im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Restrukturierungsfonds. Diese Maßnahmen ("backstops") würden im Falle der Umstrukturierung der Banken erforderlich, wenn die Mittel des gemeinsamen Restrukturierungsfonds für eine Restrukturierung nicht ausreichen.
Die Erfolge der litauischen Präsidentschaft bei der Schaffung der Bankenunion
Das präsidierende Litauen hat Rechtsakte zur Schaffung eines gemeinsamen Aufsichtsmechanismus, d.h. eines neuen Finanzaufsichtsrahmens, der die Europäische Zentralbank und die zuständigen nationalen Behörden der EU-Länder mit einschließt bestätigt.
Das präsidierende Litauen konnte ebenfalls eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über zwei separate Elemente der Bankenunion erzielen: die Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (sie zielt darauf ab, einen schnellen und einheitlichen Mechanismus zu schaffen, um Probleme von Kreditinstitute wirksam angehen zu können und das Geld der Steuerzahler zu schützen) und die Einlagensicherungsrichtlinie durch die sichergestellt werden soll, dass in den Einlagensicherungsfonds genügend Mittel vorhanden sind und den Anlegern, falls nötig, Versicherungsleistungen schneller ausgezahlt werden können. (Europäische Ratspräsidentschaft: ra)
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