EuGH: Auch für Reisevermittler gilt die EU-Norm


vzbv erstreitet wegweisendes EuGH-Urteil: Auch Vermittler müssen Flugpreis klar angeben
"Jeder muss selbst aktiv entscheiden können, ob er kostenpflichtige Zusatzleistungen möchte"

(26.06.12) - Die EU-Norm gilt nicht nur für Fluggesellschaften, sondern auch für Reisevermittler: Zusatzleistungen wie Reiserücktrittsversicherungen dürfen nicht voreingestellt sein, sondern müssen vom Kunden aktiv ausgewählt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 19.07.2012, C-112/11) jetzt eindeutig klar gestellt. Auch Reisevermittler müssen sich an die EU-Vorschriften für Flugpreisangaben im Internet halten. Danach müssen Kosten für Zusatzleistungen am Beginn eines jeden Buchungsvorgangs angegeben werden, wobei eine Reiserücktrittsversicherung nicht voreingestellt sein darf.

Mit dieser Entscheidung folgte der Europäische Gerichtshof der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der gegen einen Vermittler geklagt hatte. "Dieses Urteil stärkt das Recht der Verbraucher auf Kostenklarheit", unterstreicht Gerd Billen, Vorstand das Verbraucherzentrale Bundesverbandes, und erläutert: "Jeder muss selbst aktiv entscheiden können, ob er kostenpflichtige Zusatzleistungen möchte."

EU-Norm gilt nicht nur für Fluggesellschaften
Die Richter widersprachen damit der Auffassung des Anbieters, die seit November 2008 geltende EU-Norm binde nur Fluggesellschaften. Im konkreten Fall hatte der Vermittler auf seiner Internetseite unter der Überschrift "Ihre aktuellen Reisekosten" einen Rücktrittskostenschutz für den Preis von 9,00 Euro als gewünschte Nebenleistung voreingestellt. Kunden mussten dies aktiv abwählen, wenn sie die Leistung nicht wünschten.

Reisevermittler weigerten sich bisher einfach
Weil solche Voreinstellungen in der Praxis häufig übersehen werden, sind sie nach Art. 23 der EU-Verordnung 1008/2008 unzulässig. Die Reisevermittler hatten sich jedoch bisher überwiegend geweigert, die EU-Norm einzuhalten. Dazu sind sie nun nach dem jetzigen Richterspruch verpflichtet. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen