Aufhebung der Vereinheitlichungsrichtlinie
Umweltberichterstattung: Rechtsklarheit sicherstellen und Transparenz verbessern
Die Vereinheitlichungsrichtlinie ist der wichtigste derzeit geltende Rechtsakt, der auf die Straffung der Berichtspflichten unter sämtlichen EU-Umweltvorschriften abzielt.
Am 4. Oktober hat der Rat (EU-Botschafterinnen und -Botschafter) eine Verhandlungsposition zu einem Beschluss zur Aufhebung der Richtlinie zur Vereinheitlichung der Berichterstattung ("Vereinheitlichungsrichtlinie", Richtlinie 91/692/EWG) und zur Änderung von sechs Rechtsakten mit Bezugnahmen auf diese Richtlinie festgelegt. Dieser Beschluss ist von wesentlicher Bedeutung, um auf dem Gebiet der Umweltberichterstattung für Rechtsklarheit zu sorgen, die Transparenz zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Vereinheitlichungsrichtlinie ist der wichtigste derzeit geltende Rechtsakt, der auf die Straffung der Berichtspflichten unter sämtlichen EU-Umweltvorschriften abzielt. Jedoch sind darin nicht alle Berichtsanforderungen enthalten, und im Laufe der Jahre sind die meisten Bestimmungen veraltet.
Konkret bezieht sich die Richtlinie auf insgesamt 28 Umweltrechtsakte. Auch andere Rechtsakte stützen sich auf die Richtlinie – darunter eine Verordnung, neun Richtlinien und 23 Beschlüsse, die weiterhin in Kraft sind, obwohl sie keinerlei Rechtswirkung haben.
"Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Bemühungen, die Umweltberichterstattung klarer und effizienter zu gestalten. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands ist eines unserer übergeordneten Ziele, und veraltete Gesetzgebung hat im Rechtssystem der EU keinen Platz. Wir müssen dafür sorgen, dass alle unsere Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen und werden daher gemeinsam mit dem Europäischen Parlament rasch tätig werden, um eine Einigung über dieses Dossier zu erzielen", sagte Siim Kiisler, Umweltminister der Republik Estland.
Dieser Beschluss ist Teil des von der Kommission 2016 vorgelegten Pakets zur Aufhebung der Vereinheitlichungsrichtlinie. Es umfasst zwei weitere Initiativen, die ebenfalls zur Beseitigung unnötiger Rechtsvorschriften beitragen werden.
Insgesamt unterstützt der Rat den vorgeschlagenen Beschluss und stimmt den wichtigsten Elementen des Kommissionsvorschlags zu. Inhaltlich zielt der Vorschlag darauf ab, die Komitologiebestimmungen einer Reihe von Rechtsakten an den Vertrag von Lissabon und an die derzeitige Interinstitutionelle Vereinbarung anzupassen.
Die Standpunkte der beiden Mitgesetzgeber liegen sehr nahe beieinander, und der Rat sieht den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament mit der Erwartung entgegen, dass eine rasche und reibungslose Einigung in erster Lesung erzielt werden kann.
Die nächsten Schritte
Angesichts der Tatsache, dass sich das Europäische Parlament – im Anschluss an die Abstimmung im ENVI-Ausschuss vom 11. Juli 2017 – bereits am 13. September 2017 im Plenum auf seinen Standpunkt zu dem Dossier geeinigt hat, werden die Verhandlungen in naher Zukunft beginnen. Ein Trilog wird voraussichtlich für November anberaumt.
Nach Abschluss der Verhandlungen und einer Bestätigung des Ergebnisses durch beide Institutionen tritt der Beschluss gemäß den Bestimmungen am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Um jedoch vollständige Kohärenz zu gewährleisten und Gesetzeslücken zu vermeiden, wird die Veröffentlichung zunächst ausgesetzt, sodass der Beschluss zum selben Zeitpunkt in Kraft tritt wie die Rechtsakte des Abfallpakets, die derzeit von beiden Gesetzgebern erörtert werden.
Hintergrund
In ihrer Mitteilung von 2014 über das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) verpflichtete sich die Kommission, konkrete Vorschläge zur Beseitigung überholter Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Umweltberichterstattung auszuarbeiten.
Im Laufe der beiden folgenden Jahre hat die Kommission eine Mitteilung über bessere Rechtsetzung angenommen (Mai 2015) und im Rahmen ihres Arbeitsprogramms für 2016 eine REFIT-Eignungsprüfung für die Umweltüberwachung und -berichterstattung eingeführt, die derzeit noch läuft.
Im Nachgang zu ihren Zusagen hat die Kommission am 15. Dezember 2016 ein Paket zur Aufhebung der Vereinheitlichungsrichtlinie vorgeschlagen, das aus drei Initiativen besteht; die dritte ist der vorliegende Beschluss. Die erste ist eine Mitteilung der Kommission, in der eine Reihe von überflüssigen Durchführungsrechtsakten benannt wurde; mit der zweiten Initiative wird die Aufhebung zweier Durchführungsbeschlüsse vorgeschlagen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 22.11.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>