Interne Governance-Struktur stärken
Europäische Kommission muss Governance-Struktur weiter stärken, so die EU-Prüfer
Die Prüfer untersuchten die Governance-Regelungen der Kommission - insbesondere bezüglich Audit, Finanzmanagement und Kontrolle
Einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge muss die Europäische Kommission ihre interne Governance (Verwaltungspraxis) auf allen Ebenen weiter stärken, um wichtigen Risiken Rechnung zu tragen. Mit den organisatorischen Reformen der jüngeren Zeit beginnt die Kommission, die sogenannte "Silokultur" in Angriff zu nehmen, doch in einigen Bereichen weicht sie von international anerkannten vorbildlichen Verfahren ab bzw. wendet diese Verfahren nicht vollständig an, so die Prüfer.
Die Prüfer untersuchten die Governance-Regelungen der Kommission - insbesondere bezüglich Audit, Finanzmanagement und Kontrolle - daraufhin, ob sie im Einklang mit den vorbildlichen Verfahren stehen und ob sie dem Bedarf des Organs gerecht werden. Nach dem Rücktritt der Kommission Santer im Jahr 2000 verabschiedete die Kommission das Weißbuch "Die Reform der Kommission", mit dem eine Modernisierung ihrer Governance angestrebt wurde. Jedoch haben sich die vorbildlichen Verfahren inzwischen weiterentwickelt. Zwar wurden einige Maßnahmen ergriffen, doch gelangten die Prüfer zu dem Schluss, dass die Kommission in einigen Bereichen von vorbildlichen Verfahren für internationale und öffentliche Einrichtungen abweicht oder diese nicht vollständig anwendet.
"Die richtigen Governance-Strukturen zu wählen ist eine Priorität für Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors", erläuterte Lazaros S. Lazarou, das für den Bericht zuständige Mitglied des Hofes. "Die gegenwärtigen Governance-Regelungen sind funktional, doch eine Aktualisierung ist erforderlich. Die Kommission muss im Bereich der Governance eine Vorreiterrolle einnehmen und vorbildliche Verfahren hier wegbereitend mitgestalten." Mit den organisatorischen Reformen der jüngeren Zeit werden derzeit einige Risiken einer "Silokultur" angegangen, doch wird die Kommission ihre interne Governance-Struktur auf allen Ebenen weiter stärken müssen, heißt es im Bericht.
Die Prüfer weisen darauf hin, dass sich der Interne Auditdienst der Kommission zwar schwerpunktmäßig mit den internen Kontrollsystemen befasst, die Überwachung der außerhalb der Kommission getätigten Ausgaben aber in die Zuständigkeit der einzelnen Direktionen und Referate fällt. Dies begrenzt den Umfang der dem Auditbegleitausschuss verfügbaren Informationen. Die Rolle des Auditbegleitausschusses der Kommission und seine Zusammensetzung sind stärker eingeschränkt als die der Auditausschüsse vergleichbarer internationaler Einrichtungen.
Die Prüfer räumen ein, dass die Kommission in ihrer Jahresrechnung seit Kurzem nichtfinanzielle Informationen vorlegt, allerdings immer noch in geringerem Umfang als vergleichbare Organisationen.
Die Prüfer unterbreiten der Kommission die folgenden Empfehlungen:
• >> Wenn die Kommission beschließt, von vorbildlichen Verfahren abzuweichen, sollte sie ihre Gründe dafür erläutern.
• >> Sie sollte den Internen Auditdienst auffordern, verstärkt Fragen der Governance auf hoher Ebene zu prüfen.
• >> Sie sollte die Angleichung ihres internen Kontrollrahmens an die Grundsätze einer verantwortungsvollen Verwaltungspraxis abschließen.
• >> Sie sollte ihre Jahresrechnung früher veröffentlichen.
• >> Sie sollte die bereits verfügbaren Informationen in einem einzigen Bericht (oder in einer Reihe von Berichten) zur Rechenschaftslegung bündeln, sodass sie rechtzeitig für eine Prüfung vorliegen.
• >> Sie sollte eine Schätzung der jährlichen Fehlerquote veröffentlichen, die anhand einer einheitlichen Methode berechnet wird.
• >> Sie sollte ihre Governance-Regelungen regelmäßig aktualisieren und veröffentlichen.
• >> Sie sollte den Auditbegleitausschuss in einen Auditausschuss umwandeln, der mehrheitlich aus unabhängigen, externen Mitgliedern besteht, und sein Mandat erweitern.
Der Sonderbericht Nr. 27/2016 "Wendet die Europäische Kommission im Bereich der Governance vorbildliche Verfahren an?"
ist in 23 EU-Sprachen verfügbar.
(Europäischer Rechnungshof: ra)
eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 30.11.16
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