Beihilfefähige landwirtschaftliche Flächen
Systeme zur Kartierung von landwirtschaftlichen Flächen müssen verbessert werden, so die EU-Prüfer
Nur manche LPIS enthielten zusätzliche Informationen über die Eigentums- und Pachtrechte, anhand deren sichergestellt werden konnte, dass jede Parzelle vom richtigen Landwirt gemeldet worden war
Die EU-weiten Systeme zur Kartierung von beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen tragen dazu bei, die Fehleranzahl bei Zahlungen an Betriebsinhaber zu verringern, doch besteht noch weiterer Verbesserungsbedarf, wie einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zu entnehmen ist. Bei den Systemen zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen handelt es sich um einen wesentlichen Kontrollmechanismus im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Die Prüfer untersuchten, ob die Systeme zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) von den Mitgliedstaaten gut verwaltet und von der Kommission angemessen überwacht wurden. Sie besuchten fünf Mitgliedstaaten: Österreich, Deutschland (Saarland und Nordrhein-Westfalen), Irland, Polen und das Vereinigte Königreich (Schottland).
Sie kamen zu dem Schluss, dass die LPIS für die Bestimmung der Beihilfefähigkeit landwirtschaftlicher Flächen zwar nützlich sind, ihre Verwaltung allerdings noch verbessert werden könnte. "Mängel in den Systemen beeinträchtigendie Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die Beihilfefähigkeit von Flächen zu prüfen", so Nikolaos Milionis, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Zuverlässige Daten sind von entscheidender Bedeutung, um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen sicherzustellen."
Die Luft- und Satellitenaufnahmen waren zwar größtenteils aktuell, ihre Auswertung war aber nicht immer zuverlässig oder lieferte nicht immer eindeutige Ergebnisse. Nur manche LPIS enthielten zusätzliche Informationen über die Eigentums- und Pachtrechte, anhand deren sichergestellt werden konnte, dass jede Parzelle vom richtigen Landwirt gemeldet worden war. Darüber hinaus führten die Mitgliedstaaten keine Analyse der Kosteneffizienz ihrer Systeme durch, um die Kontrollen zu verbessern.
Zwar hatten die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Aktualisierung ihrer LPIS erzielt, um die Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 zu erfüllen, doch waren die Systeme noch nicht vollständig an die Erfordernisse der Ökologisierung angepasst worden. Außerdem führten einige Bemühungen der Kommission um Vereinfachung der Vorschriften zum LPIS zu gemischten Ergebnissen, so die Prüfer.
Durch bessere Anleitungen, regelmäßige Prüfungen, die Weiterverfolgung der Maßnahmenpläne der Mitgliedstaaten und Finanzkorrekturen erfüllt die Kommission ihre Überwachungsfunktion mittlerweile besser. Allerdings wurde die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten durchgeführten jährlichen Qualitätsbewertung zur Wirksamkeit ihrer LPIS durch methodologische Mängel sowie unzureichende Kontrollen und Weiterverfolgungsmaßnahmen der Kommission untergraben.
Die Prüfer empfehlen den Mitgliedstaaten Folgendes:
• >> Sie sollten die Zuverlässigkeit der Daten erhöhen, indem sie den Aktualisierungsprozess verbessern und - wann immer machbar - prüfen, ob Landwirte tatsächlich über die betreffenden Flächen verfügen.
• >> Sie sollten mit Unterstützung der Kommission einen Rahmen einrichten, der eine Bewertung der mit ihren LPIS verbundenen Betriebs- und Aktualisierungskosten ermöglicht, um so die Leistung sowie die Kosteneffizienz von Verbesserungen zu messen.
• >> Sie sollten dafür sorgen, dass im Umweltinteresse genutzte Flächen, Dauergrünlandflächen und neue Kategorien von Flächen mithilfe ihrer LPIS zuverlässig ermittelt, registriert und überwacht werden.
Der Kommission empfehlen sie Folgendes:
• >> Sie sollte den derzeitigen Rechtsrahmen erneut prüfen, um einige der Vorschriften für den nächsten GAP-Zeitraum zu vereinfachen und zu verschlanken.
• >> Sie sollte eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, um zu ermitteln, ob die Qualitätsbewertung verbessert werden könnte, sodass die Parzellen besser abgedeckt werden.
• >> Sie sollte ihre Überwachung der Qualitätsbewertungsergebnisse verbessern, indem sie Unstimmigkeiten in Berichten untersucht, weiterverfolgt, Feedback gibt und dafür Sorge trägt, dass Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
Hinweise für den Herausgeber
Ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ist ein auf Luft- oder Satellitenaufnahmen basierendes IT-System zur Registrierung sämtlicher landwirtschaftlicher Parzellen in einem Mitgliedstaat. Es handelt sich dabei um einen wesentlichen Kontrollmechanismus im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem die Beihilfefähigkeit für flächenbezogene Beihilfen überprüft wird. Diese beliefen sich im Jahr 2015 auf rund 45,5 Milliarden Euro. In der Zuverlässigkeitserklärung der EU-Prüfer wurde die Fehlerquote beim Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft im Jahr 2014 auf 2,9 Prozent geschätzt.
Nahezu die Hälfte aller Fehler war flächenbezogen. Die LPIS spielen außerdem eine zunehmend wichtige Rolle bei der Überprüfung der Einhaltung verschiedener Umweltverpflichtungen. In den 28 Mitgliedstaaten werden derzeit 44 nationale oder regionale LPIS angewendet, in denen mehr als 135 Millionen Referenzparzellen erfasst sind.
Der Sonderbericht Nr. 25/2016 "Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen: ein nützliches Instrument zur Bestimmung der Beihilfefähigkeit landwirtschaftlicher Flächen, dessen Verwaltung allerdings noch verbessert werden könnte" ist in 23 EU-Sprachen verfügbar. (Europäischer Rechnungshof: ra)
eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 28.11.16
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