EU-Bestimmungen gegen die Geldwäsche
Europäisches Parlament unterstützt strengere Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Erleichterung der Ermittlung und Verfolgung verdächtiger Geldtransfers durch die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten und die Erleichterung des Austauschs von Informationen
(17.06.15) - Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in der EU verabschiedet und damit eine der zentralen Maßnahmen der im vergangenen Monat präsentierten Europäischen Sicherheitsagenda umgesetzt.
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, begrüßte die Abstimmung im Parlament, die die endgültige Annahme des Anti-Geldwäsche-Pakets bedeutet: "Die Triebfeder der schweren, organisierten Kriminalität ist der Profit. Nur wenn wir illegale Gewinne aus Straftaten kriminellen Netzen zuordnen können, sind wir in der Lage, solche Netze aufzudecken, zu verfolgen und zu zerschlagen. Nur dann können wir Vermögen aus Straftaten beschlagnahmen und einziehen. Die angenommenen neuen Anti-Geldwäsche-Bestimmungen werden uns helfen, Gelder zurückzuverfolgen und wirksam gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen."
Die neuen, strengeren EU-Bestimmungen gegen die Geldwäsche fördern den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch:
>> die Erleichterung der Ermittlung und Verfolgung verdächtiger Geldtransfers durch die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten und die Erleichterung des Austauschs von Informationen;
>> die Gewährleistung eines kohärenten Auftretens gegenüber Drittländern, die unzulängliche Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben;
>> die Sicherstellung einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers innerhalb, in die und aus der Europäischen Union.
Die Kommission wird diese Rechtsvorschriften durch eine supranationale Bewertung der Risiken ergänzen. Beide Texte tragen den 2012 abgegebenen Empfehlungen des internationalen Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche (Financial Action Task Force, FATF), das auf diesem Gebiet die internationalen Maßstäbe setzt, in vollem Umfang Rechnung und gehen in verschiedenen Fragen sogar noch weiter, um bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung höchste Standards zu fördern.
Nun besteht die Aufgabe darin, diesen Rahmen, der vor allem auf mehr Effizienz und Transparenz abzielt, rasch und wirksam umzusetzen. Die Kommission wird sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten darum bemühen, den Prozess der Umsetzung der neuen Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu beschleunigen.
Hintergrund
Am 5. Februar 2013 nahm die Kommission einen Vorschlag für ein viertes Anti-Geldwäsche-Paket an, das zwei Rechtsinstrumente umfasst:
>> Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung;
>> Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers zur Gewährleistung einer "ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeit".
Das Paket erhielt auf der Tagung des Rates im Juni 2014 die Zustimmung der Minister. Im Dezember 2014 haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Vorschriften erzielt, die vom Rat im Februar 2015 offiziell gebilligt wurden. Parlament und Rat haben die endgültige Fassung des Textes verabschiedet.
Nach den jüngsten Terroranschlägen in Kopenhagen, Paris und Brüssel einigten sich Rat und Kommission darauf, entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Im Interesse der Effizienz der neuen Anti-Geldwäsche-Vorschriften fordern die beiden Organe nun weitere Anstrengungen, um die Umsetzung der Vorschriften in einzelstaatliches Recht zu beschleunigen, die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu stärken und die Gefahr der Terrorismusfinanzierung zum Gegenstand supranationaler Risikobewertungen durch die EU zu machen.
Darüber hinaus ist es von höchster Bedeutung, dass koordinierte Maßnahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung möglichst hohe Wirksamkeit entfalten. Die Kommission wird bei der Umsetzung der kürzlich verabschiedeten Europäischen Sicherheitsagenda weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung prüfen. (Europäisches Parlament: ra)
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