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Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpassen


Urheberrechtsreform: Kulturelle Vielfalt fördern, den Zugang sicherstellen
Abgeordnete verabschieden Vorschläge für die Reform des EU-Urheberrechts

(06.08.15) - Künftige Vorschläge für eine Reform des EU-Urheberrechts im digitalen Zeitalter müssen einen angemessenen Rechts- und Interessenausgleich zwischen Urhebern und Verbrauchern gewährleisten. So steht es in einer Entschließung, die die Abgeordneten am Donnerstag angenommen haben. Sie forderten zudem einen besseren grenzübergreifenden Zugang zu Online-Inhalten, erkennen aber die Bedeutung von Gebietslizenzen insbesondere für TV- und Filmproduktionen an.

"Das Parlament hat die Bedenken der Europäer gehört und schließlich den Vorschlag abgelehnt, das Recht zu begrenzen, frei im öffentlichen Raum zu fotografieren. Diese Entscheidung steht exemplarisch für die Kernbotschaft des Berichts: Der anstehende Reformvorschlag von EU-Kommissar Oettinger muss den wesentlichen und vielschichtigen Charakter der Ausnahmen berücksichtigen, die ein adäquates Arbeitsumfeld für Autoren und Rechtssicherheit für die Nutzer bei ihren alltäglichen Handlungen gewährleisten, sowie jedem Bürger Zugang zu Kultur und Wissen ermöglichen", sagte die Berichterstatterin Julia Reda (Grüne/EFA, DE).

Die nicht bindende Entschließung, die die Umsetzung der wichtigsten Teile des EU-Urheberrechts bewertet, bevor die EU-Kommission die angekündigten Reformvorschläge vorlegt, wurde mit 445 Stimmen angenommen, bei 65 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen.

Den Verbrauchern wird allzu oft der Zugang zu bestimmten Informationsangeboten aus geografischen Gründen verwehrt, sagen die Abgeordneten, und betonen, dass Geoblocking-Praktiken nicht in den Mitgliedstaaten der EU lebende kulturelle Minderheiten behindern sollten, Zugang zu bestehenden Inhalten oder Dienstleistungen in ihrer Sprache zu haben. Sie fordern die EU-Kommission "mit Nachdruck" auf, geeignete Lösungen für eine bessere grenzübergreifende Zugänglichkeit zu Dienstleistungen und zu urheberrechtlich geschützten Inhalten für Verbraucher vorzuschlagen.

Die Abgeordneten nehmen allerdings auch die große Bedeutung der Gebietslizenzen zur Kenntnis, insbesondere für die Finanzierung von audiovisuellen und Filmproduktionen, die die kulturelle Vielfalt Europas widerspiegeln. Obwohl das Territorialprinzip ein inhärentes Merkmal des Urheberrechts ist, betonen die Abgeordneten, dass dieses Prinzip mit der Portabilität der Inhalte vereinbar ist, und unterstützen die Verbesserung der Übertragbarkeit von Online-Diensten innerhalb der EU.

Laut Parlament sollte die Kommission die Überarbeitung bestimmter bestehender Ausnahmen vom Urheberrecht prüfen, um diese besser an das digitale Umfeld anzupassen, und die Anwendung von Mindestanforderungen. Sie sollte erwägen, bestimmte Ausnahmen zwingend vorzuschreiben, wenn sie den Schutz der Grundrechte zum Ziel haben, und Ausnahmen für Bibliotheken prüfen, damit diese Werke in digitalen Formaten verleihen können, sowie Ausnahmen für automatisierte Analyseverfahren für Texte und Daten für Forschungszwecke.

Das Parlament verlangt Maßnahmen, um eine faire und angemessene Vergütung für alle Gruppen von Rechtsinhabern zu gewährleisten, auch im Zusammenhang mit dem digitalen Vertrieb ihrer Werke, und fordert eine verbesserte vertragliche Position von Urhebern und ausübenden Künstlern im Verhältnis zu anderen Rechtsinhabern und Vermittlern.

Um Qualitätsjournalismus und Medienvielfalt im digitalen Zeitalter zu bewahren, fordern die Abgeordneten die Kommission auf, die wichtige Rolle von Journalisten, Autoren und Mediendienstleistern zu berücksichtigen.

Das Parlament verlangt ebenfalls, dass die Kommission die Auswirkungen eines einheitlichen Unionsurheberrechts, das das gesamte EU-Gebiet abdeckt, untersucht.

Panoramafreiheit - Bilder von Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum
Hinsichtlich des Rechts, Abbildungen und Fotografien von Werken (z.B. Gebäude oder Kunstwerke) im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, haben die Abgeordneten es vorgezogen, die bestehende Situation beizubehalten, indem sie den Vorschlag im Entschließungsentwurf abgelehnt haben, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte. Das gegenwärtig geltende EU-Urheberrecht überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. (Europäisches Parlament: ra)


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