Gebühren für Zahlungsdienstleistungen
Abgeordnete des Europäischen Parlaments fordern Deckelung für Kreditkartengebühren
Anbieter von Zahlungsdiensten würden verpflichtet, die wirklichen Kosten der Bearbeitung von Zahlungen auf Wunsch offenzulegen
(02.05.14) - Das Europäische Parlament hat eine Deckelung der Kreditkartengebühren bei 0,3 Prozent des Kaufpreises durchgesetzt. Die Verarbeitungsgebühren, die Banken von Einzelhändlern verlangen, wenn die Kunden mit Kreditkarte zahlen, sollen begrenzt werden. So hat es das Parlament beschlossen. In einer weiteren Abstimmung billigten die Abgeordneten einen Vorschlag, der Online-Zahlungen sicherer und preiswerter machen soll.
Die Kreditkartengebühren der Banken belasten die Einzelhändler nach Schätzungen der Europäischen Kommission mit mehr als 10 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Gebühren sind den Nutzern nur schwer zu vermitteln, und sie sind außerdem von einem EU-Land zum anderen unterschiedlich hoch. Das liegt daran, dass sie nicht gesetzlich, sondern durch die nationalen Wettbewerbsbehörden festgelegt werden. Die Einzelhändler werden für jede Kartenzahlung zur Kasse gebeten und geben die Zusatzkosten dann an den Kunden in Form von Preiserhöhungen weiter.
Werden die Gebühren begrenzt, sinken die Preise
Die Bearbeitungsgebühren oder "Interbankenentgelte", die die Banken für Zahlungsvorgänge mit Karten wie Visa oder MasterCard verlangen, würden nach den neuen Regeln für Kreditkarten auf höchstens 0,3 Prozent des Kaufpreises begrenzt, und bei Debitkartentransaktionen auf 7 Eurocent oder 0,2 Prozent des Transaktionswerts (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist).
Diese Beschränkungen gelten für grenzüberschreitende sowie nationale Zahlungen und werden ein Jahr nach Inkrafttreten wirksam. Mit der Zeit würden die niedrigeren Gebühren dann auch zu niedrigeren Preisen für Kartennutzer führen.
Mehr Sicherheit bei Online-Zahlungen
Die Sicherheitsvorschriften für Online-Zahlungen, über die auch abgestimmt wurde, sollen überarbeitet werden, um mit der neuesten Technologie, den Marktentwicklungen und der steigenden Anzahl von Online-Zahlungen Schritt zu halten. Des Weiteren müssten Nutzer von Online-Zahlungsdiensten auf einheitliche Weise klar und deutlich informiert werden, zum Beispiel über sämtliche Kosten, Ausführungsfristen, Ansprechpartner, und wenn nötig, über Wechselkurse.
Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen müssten die entsprechenden Beträge innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Vorgang festgestellt wurde, erstattet werden. Kunden sollen jedoch bei Verlusten durch illegale Nutzung ihrer verlorenen oder gestohlenen Kreditkarte mit einem Betrag von bis zu 50 Euro selbst haften.
Zahlungsdienste sollen preiswerter und ihre Auswahl größer werden
Online-Käufer würden das Recht bekommen, Sicherheits-Software oder Zahlungsinstrumente ihrer Wahl von Drittanbietern zu verwenden, um durch diese die Zahlung ohne Zusatzkosten erledigen zu lassen.
Anbieter von Zahlungsdiensten würden verpflichtet, die wirklichen Kosten der Bearbeitung von Zahlungen auf Wunsch offenzulegen. Weiterhin sollen Begrenzungen für Gebühren für Zahlungsdienstleistungen in künftigen EU-Vorschriften über Kartenzahlungen festgeschrieben werden, die dann für alle Zahlungen gelten würden, ungeachtet der Art und Weise der Zahlung.
Die nächsten Schritte
Das Parlament hat über seine Änderungsanträge zum Gesetzentwurf abgestimmt, um die bisher geleistet Arbeit zu konsolidieren und dem nächsten Parlament zu übergeben. So wird gewährleistet, dass die Abgeordneten des nächsten Parlaments die Möglichkeit haben, nicht von vorn beginnen zu müssen, sondern auf der in dieser Legislaturperiode geleisteten Arbeit aufbauen können. (Europäisches Parlament: ra)
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