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Privacy Shield: EU-US-Datentransfer


Privacy Shield: Safe Harbor-Abkommen mit winzigen Änderungen
Der Innenausschuss mit der EU-Kommission und Vertretern der US-Regierung debattierten über das neue EU-US-Datenschutzschild

(15.04.16) - Wenn Sie Facebook oder Google nutzen, werden Ihre persönlichen Daten, Fotos oder E-Mail-Adressen normalerweise auf Servern in den USA gespeichert. Dieser Datentransfer ist legal, sofern sich die amerikanischen Unternehmen dazu verpflichten, die Daten gemäß europäischer Standards zu schützen. Die EU-Abgeordneten debattierten mit Experten über ein neues Abkommen zum Datentransfer zwischen der EU und den USA. Im Februar 2016 haben sich die EU-Kommission und die Vereinigten Staaten auf einen neuen Rahmen für die transatlantische Übermittlung von Daten für kommerzielle Zwecke geeinigt. Der neue Rahmen, der EU-US-Datenschutzschild ("Privacy Shield"), soll den Schutz der Grundrechte der europäischen Bürger bei der Übermittlung von Daten in die USA gewährleisten.

"Privacy Shield" wurde ins Leben gerufen, nachdem der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr die zuvor geltende "Safe-Harbor-Regelung" für ungültig erklärt hatte. In seinem Urteil stellte der Gerichtshof fest, dass "Safe Harbor" den adäquaten Schutz der persönlichen Daten der EU-Bürger nicht gewährleiste - vor allem vor Überwachungsaktivitäten durch die USA, wie sie von Edward Snowden 2013 enthüllt worden waren.

Die Kommission und die US-Regierung betonten, dass nach der neuen Regelung Unternehmen in den USA strengeren Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten europäischer Bürger unterliegen würden. Zugleich verpflichteten sich die USA dazu, ihren Behörden den Zugriff auf personenbezogene Daten nur in begrenztem Umfang und unter klar festgelegten Bedingungen zu ermöglichen. Des Weiteren besäßen die EU-Bürger Zugang zu amerikanischen Gerichten, wenn es um den Missbrauch ihrer Daten geht.

Debatte im Innenausschuss
Der deutsche EU-Abgeordnete Axel Voss (EVP) führte an: ""Privacy Shield" ist nicht gleich "Safe Harbor", da es den effektiven Schutz der Datenschutzrechte der EU-Bürger sicherstellt." Zudem würde das neue Abkommen eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof bestehen, da es den Zugang der US-Regierung zu den Daten klar einschränke.

"Ich sehe deutliche Verbesserungen gegenüber "Safe Harbor"", sagte die deutsche EU-Abgeordnete Birgit Sippel (S&D). Dennoch äußerte sie Bedenken bezüglich einer möglichen Massendatenspeicherung.

Manche EU-Abgeordneten und Datenschützer zeigten sich gegenüber der neuen Regelung durchaus kritisch. Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen vor einer Massenüberwachung sagte etwa die niederländische EU-Abgeordnete Sophie in 't Veld (ALDE): "Ich habe meine Zweifel, ob dieses Abkommen den "Schrems-Test" bestehen würde." Der österreichische Jura-Student Max Schrems hatte Klage gegen Facebook eingereicht und somit die Safe Harbor-Regelung zu Fall gebracht. Er sagte: "Wir benötigen ein System, das einen echten Schutz liefert und nicht nur einige Formulierungen, die dann in der Praxis nicht funktionieren."

Weitere Schritte
Das EU-Parlament muss seine Stellungnahme abgeben, bevor die EU-Kommission einen sogenannten "Angemessenheitsbeschluss" treffen kann, der besagt, dass "Privacy Shield" ein adäquates Datenschutzniveau sicherstellt. Die EU-Kommission stellt in diesen "Angemessenheitsbeschlüssen" fest, ob ein Drittland aufgrund seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder internationaler Verpflichtungen ein angemessenes Maß an Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Nur auf dieser Grundlage kann das Abkommen mit den USA in Kraft treten.

"Umbrella Agreement"
Gleichzeitig ist ein EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommen ("Umbrella Agreement") in Vorbereitung. Hier ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Das "Umbrella Agreement" schafft auf hoher Ebene einen umfassenden Datenschutzrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Strafverfolgung. Es soll "sektorale" Abkommen mit den USA komplettieren, die den Zugang zu Fluggastdaten (EU-US-Fluggastdatensatz / PNR-Abkommen) und Finanztransaktionen (SWIFT/TFTP-Abkommen) regeln. (Europäisches Parlament: ra)


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