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Neuregelung: Besitz von Feuerwaffen


Waffenkontrolle: EU-Abgeordnete debattieren mit Experten über neue Vorschriften
Der Ausschuss für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz veranstaltete eine öffentliche Anhörung zum Thema "Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen"

(18.04.16) - Nach den Terroranschlägen von Paris im November hat die EU-Kommission eine Überarbeitung der Gesetze vorgeschlagen, um den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren. Der Binnenmarktausschuss debattierte mit Experten über die Vorschläge der EU-Kommission zur Waffenkontrolle. Die EU-Kommission präsentierte die Vorschläge zur Überarbeitung der aktuellen Gesetze im November 2015 als Reaktion auf die Pariser Terroranschläge. Die derzeitigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1991 und wurden 2008 überarbeitet.

Der Binnenmarktausschuss veranstaltete eine öffentliche Anhörung zum Thema "Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen". Den Vorsitz führte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses, die britische EU-Abgeordnete und Berichterstatterin Vicky Ford (EKR). Ziel der Anhörung sei, gemeinsam mit Experten die möglichen Auswirkungen der Vorschläge zu bewerten, so Ford. Dies sei im Vorschlag der EU-Kommission nicht vorgesehen.

Gemäß der derzeit geltenden EU-Gesetze ist der Besitz vollautomatischer Feuerwaffen generell verboten. Halbautomatische Feuerwaffen, also Schusswaffen, bei denen durch einmalige Betätigung des Abzuges jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann, benötigen eine Genehmigung. Andere Feuerwaffen wie Gewehre müssen von dem Besitzer registriert werden. Antike Waffen fallen nicht unter die Gesetzgebung.

Vorschläge der EU-Kommission
Die Vorschläge der EU-Kommission sehen vor, dass die neuen Bestimmungen auch für Sammler und Museen gelten sollen. Diese wären dann verpflichtet, die Waffen zu deklarieren und bewilligen zu lassen. Museen dürften automatische Waffen nur dann behalten, wenn diese auch deaktiviert wurden.

Unter deaktivierten Feuerwaffen versteht man Waffen, die funktionsunfähig gemacht wurden und somit nicht mehr schussfähig sind. Der Generaldirektor des nationalen britischen Museums für Waffen und Rüstungen (Royal Armouries), Doktor Edward Impey, wies darauf hin, dass dieser Vorschlag verheerende Auswirkungen auf die Museen haben werde. Er sagte: "Für die Deaktivierung wird die Waffe beschädigt und beinahe zerstört." Er zog den folgenden Vergleich: "Es ist, als ob man aus einem Oldtimer den Motor entfernen würde."

Zudem schlägt die EU-Kommission vor, waffenrechtliche Unterlagen in nationalen Registern bis zum Zeitpunkt der Zerstörung der Feuerwaffen aufzubewahren. Nach den derzeitigen Vorschriften beträgt die Aufbewahrungsfrist 20 Jahre. Philippe Nobles von der französischen Kriminalpolizei führte an: "Der Zeitraum von 20 Jahren ist nicht ausreichend. Bei den Terroranschlägen von Paris wurden Waffen verwendet, die aus dem Zeitraum von 1942 bis 1957 stammten. Die Datenspeicherung ist demzufolge sehr wichtig."

Die EU-Kommission schlägt auch vor, halbautomatische Waffen, die Waffen mit automatischen Mechanismen ähneln, zu verbieten.

Jean-Luc Stassen, Direktor des belgischen Beschussamts (Banc d’Épreuves des armes á feu) warnte: "Hierbei handelt es sich um ein sehr subjektives Kriterium, welches zu Interpretationsunterschieden innerhalb der Mitgliedstaaten führen könnte."

Die Vorschläge der EU-Kommission beziehen sich des Weiteren auf die Kennzeichnung der Feuerwaffen und umfassen strengere Vorschriften für Online-Waffenkäufe. Zudem umfassen die Vorschläge gemeinsame Kriterien für Schreckschusswaffen (zum Beispiel Signal- und Startpistolen), damit diese nicht in voll funktionsfähige Feuerwaffen umgebaut werden können. Die Gültigkeitsdauer einer Waffenlizenz soll auf fünf Jahre beschränkt werden. (Europäisches Parlament: ra)


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