EU-Regeln: Elektromagnetischen Felder
Besserer Schutz für Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern
Arbeitgeber werden verpflichtet, Risiken zu beurteilen und zu reduzieren
(15.07.13) - Das Europäische Parlament hat neue EU-Regeln zur Verbesserung der Sicherheit von Arbeitnehmern verabschiedet, die elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind. Der Gesetzestext, der bereits informell mit dem Rat vereinbart wurde, beinhaltet neue internationale Grenzwerte, aber ermöglicht auch branchenspezifische Ausnahmen wie zum Beispiel für die Armee oder die Magnetresonanztomographie in der Gesundheitsversorgung. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, Risiken zu beurteilen und zu reduzieren.
"Dieser Gesetzestext schafft ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer einerseits und andererseits der möglichen Verwendung von elektromagnetischen Feldern - wenn nötig - zum Beispiel für medizinische Zwecke", sagte die Berichterstatterin Elisabeth Morin-Chartier (EVP, FR) nach der Abstimmung. Ihr Bericht wurde mit 594 Stimmen verabschiedet, bei 40 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen.
Die Regeln sollen für alle Branchen gelten, insbesondere aber für Arbeitnehmer, die hohen Risiken ausgesetzt sind, zum Beispiel in der Schwerindustrie wie der Stahl- oder Metallverarbeitung, oder Arbeitnehmer, die lange in der Nähe von Fernseh- oder Radiosendern oder Radaranlagen zu tun haben.
Strengere Grenzwerte
Die Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und das Ausmaß, ab dem der Arbeitgeber verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, müssen nun den neuen und strengeren Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) entsprechen.
Arbeitgeber müssen Risiken beurteilen und verringern
Nach den neuen Vorschriften stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, sämtliche Risiken für die Arbeitnehmer, die durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz hervorgerufen werden, zu bewerten, und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verringern, zum Beispiel durch Verriegelungseinrichtungen, Abschirmungen oder vergleichbare Gesundheitsschutzvorrichtungen.
Ausnahmen für Magnetresonanztomographie und im Militärbereich
Da das System der Grenzwerte die Nutzung bestimmter medizinischer Geräte oder militärischer Anwendungen einschränken könnte, sieht der Gesetzesvorschlag Ausnahmen für diese Bereiche vor, unter der Voraussetzung, dass ausreichende Maßnahmen getroffen wurden, um gesundheitsschädliche Wirkungen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Langfristige Gesundheitsrisiken
Die neue Richtlinie befasst sich mit den kurzfristigen direkten biophysikalischen Wirkungen (Gewebeerwärmung, Stimulation von Muskeln, Nerven oder Sinnesorganen) und indirekten biophysikalischen Wirkungen (Störungen bei elektronischen medizinischen Geräten wie z. B. Herzschrittmachern). Das Parlament hat darauf bestanden, dass die Kommission den wissenschaftlichen Fortschritt aufmerksam verfolgt und wenn nötig neue Legislativvorschläge erarbeitet, um mögliche Langzeitwirkungen zu berücksichtigen. (Europäisches Parlament: ra)
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