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Produkthaftung in der Schweiz


Höheres Risiko für deutsche Exporteure: Schweizer Bundesgericht verschärft Produkthaftung
International tätige Unternehmen müssen ihr juristisches Risikomanagement für jede Rechtsordnung gesondert fein justieren


(14.03.07) - Deutsche Exporteure können in der Schweiz künftig leichter für Fehler ihrer Produkte auf Schadensersatz verklagt werden. Auf diese Folge eines Urteils des Schweizer Bundesgerichts weist Prof. Dr. Thomas Klindt hin, Spezialist für Produkthaftung bei Nörr Stiefenhofer Lutz und Honorarprofessor für technisches Sicherheitsrecht.

Nach einer Entscheidung vom 19. Dezember 2006 (4C.298/2006), die erst kürzlich in Deutschland bekannt wurde, muss der Kläger anders als in Deutschland keinen technischen Fehler des Produkts nachweisen. Der Anspruch besteht nach dem Urteil schon, wenn das Produkt nach einer Wertung der Richter legitime Sicherheitserwartungen eines Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.

"Das Urteil zeigt, dass international tätige Unternehmen ihr juristisches Risikomanagement für jede Rechtsordnung gesondert fein justieren müssen", warnt Klindt. Ein Compliance-Management, das für den Heimatmarkt entwickelt wurde und dort funktioniert, könne in anderen Märkten ein Einfallstor für Haftungsprozesse bieten.

In dem Schweizer Rechtsstreit ging es um eine Glas-Kaffeekanne. Als die Klägerin die heiße Kanne auf eine kühle Küchenablage stellte, explodierte die Kanne in der Hand der Frau. Die Frau wurde sofort ins Krankenhaus gebracht. In der Zwischenzeit räumten Angehörige im Haushalt auf. Sämtliche Beweisstücke gingen im Hausmüll verloren. (Nörr Stiefenhofer Lutz: ra)


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