Nutzung von Mietfahrzeugen
Lockerung der Beschränkungen für grenzüberschreitende Lkw-Vermietung
Die Anmietung eines Lkw ohne Fahrer aus einem anderen EU-Land wird einfacher - Nutzung von Mietfahrzeugen aus einem anderen EU-Land für mindestens zwei Monate im Jahr möglich
Das Europäische Parlament hat endgültig grünes Licht für die bereits mit den EU-Regierungen vereinbarte Aktualisierung der EU-Vorschriften gegeben, die eine verpflichtende Mindest-Marktöffnung für die Nutzung von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr festlegen (Kleintransportern oder Lkw), die ohne Fahrer angemietet werden.
Mehr Möglichkeiten zur Deckung des saisonalen Bedarfs
Das neue Gesetz wird die bestehenden Beschränkungen für die Anmietung dieser Fahrzeuge aus anderen EU-Ländern lockern. Es wird Verkehrsunternehmen, Vermietungs- und Leasingfirmen ermöglichen, kurzfristige, saisonale oder vorübergehende Nachfragespitzen zu decken oder defekte oder beschädigte Fahrzeuge zu ersetzen. Sie wird auch einen Beitrag zu den Klimazielen der EU leisten, da Mietfahrzeuge tendenziell neuer als die Fahrzeuge einer durchschnittlichen Fahrzeugflotte und daher im Durchschnitt auch sicherer und weniger umweltbelastend sind.
Begrenzte Zeit und Anzahl
Die Abgeordneten haben in den Verhandlungen dafür gesorgt, dass Transportunternehmen Mietfahrzeuge, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind, für mindestens zwei Monate pro Jahr nutzen können (die derzeitigen Vorschriften erlauben nur die Nutzung von Mietfahrzeugen, die in demselben Mitgliedstaat zugelassen sind wie das mietende Unternehmen). Die EU-Mitgliedstaaten können jedoch auch vorschreiben, dass diese Fahrzeuge nach 30 Tagen der Nutzung gemäß ihren nationalen Vorschriften zugelassen werden müssen.
Die Unternehmen müssen ihren nationalen Behörden die Nutzung von Mietfahrzeugen melden, um die Rechtmäßigkeit der Transportunternehmen zu überwachen und zu kontrollieren. Die EU-Länder können auch die Zahl der Mietfahrzeuge begrenzen, die Unternehmen einsetzen dürfen, aber dank der Europaabgeordneten darf diese Grenze nicht unter 25 Prozent der gesamten von einem Unternehmen eingesetzten Nutzfahrzeugflotte liegen.
EP-Berichterstatterin Cláudia Monteiro de Aguiar (EVP, PT) sagte: "Die neuen Regeln werden es den Unternehmen ermöglichen, leichter zusätzliche Lkw zu mieten, anstatt sie zu kaufen, um den saisonalen Bedarf zu decken. Sie geben den Unternehmen auch mehr Entscheidungs- und unternehmerische Freiheit sowie die Möglichkeit, ihre Ressourcen bestmöglich einzusetzen, was sich positiv auf die Umwelt auswirkt und die Verkehrssicherheit verbessert." (Europäisches Parlament: ra)
eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 22.06.22
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>