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Verordnung über europäische grüne Anleihen


Nachhaltiges Finanzwesen: Rat der EU legt seinen Standpunkt zu europäischen grünen Anleihen fest
Einheitliche Anforderungen für Anleiheemittenten




Die EU unternimmt weitere Schritte zur Umsetzung ihrer Strategie für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft. Die Ständigen Vertreterinnen und Vertreter bei der EU haben den Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag zur Schaffung europäischer grüner Anleihen gebilligt. Mit dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen für Anleiheemittenten, die Anlegern in der Union unter der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB" ökologisch nachhaltige Anleihen bereitstellen wollen, festgelegt und werden ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Bewerter europäischer grüner Anleihen geschaffen.

Ökologisch nachhaltige Anleihen zählen zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung von Investitionen in grüne Technologien, Energieeffizienz und Ressourceneffizienz sowie in nachhaltige Verkehrs- und Forschungsinfrastruktur.

Nachdem der Rat seinen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt hat, ist er nun bereit, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um eine Einigung über die endgültige Fassung des Textes zu erzielen. (Rat der EU: ra)

eingetragen: 04.05.22
Newsletterlauf: 11.07.22


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Meldungen: EU und Europa

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  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

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