Amtshaftungsverfahren Pflanzenschutz
Amtshaftungsklage der BayWa gegen das Bundeskartellamt rechtskräftig abgewiesen
Der Klage war ein Kartellverfahren des Amtes vorausgegangen, in dem Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 30. Juni 2022 das Rechtsmittel der BayWa AG, München im Amtshaftungsverfahren Pflanzenschutz in letzter Instanz abgewiesen. Ursprünglich hatte die BayWa auf Zahlung von rund 73 Mio. Euro Schadensersatz wegen vermeintlicher Amtspflichtverletzungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln geklagt. Weder das Landgericht Bonn (Urteil vom 02.12.2020, Az. 1 O 201/20) noch, in nächst höherer Instanz, das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 21.09.2021, Az. 7 U 166/20) hatten der Klage der BayWa stattgegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir freuen uns darüber, dass die Gerichte unseren Argumenten in allen drei Instanzen gefolgt sind und die Klage nunmehr rechtskräftig abgewiesen ist."
Der Klage war ein Kartellverfahren des Amtes vorausgegangen, in dem Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren.
Andreas Mundt: "Die Unternehmen hatten Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen. Sämtliche betroffene Großhändler, einschließlich der BayWa, hatten während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert, bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) zugestimmt. Alle verhängten Bußgelder sind rechtskräftig."
Im Nachgang zum behördlichen Bußgeldverfahren hatte die BayWa Amtshaftungsklage zum Landgericht Bonn erhoben mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, weil das Amt zu Beginn der Ermittlungen drei Mitkartellanten auf einen anonymen Hinweis angesprochen und angeregt hatte, den Vorgang intern aufzuklären und ggf. einen Kronzeugenantrag zu stellen. Bereits im behördlichen Verfahren hatte das Amt den Vorwurf der BayWa intensiv geprüft und als unzutreffend zurückgewiesen (siehe PM vom 2. Dezember 2020). (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 27.07.22
Newsletterlauf: 16.09.22
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