Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Anlagen zur Chip-Herstellung


Bundeskartellamt gibt geplante Fusion von Anlagenherstellern für die Halbleiterproduktion frei
Das Bundeskartellamt hatte bereits 2013 / 2014 im Rahmen der beabsichtigten Fusion von Applied Materials und Tokyo Electron umfassende Marktermittlungen in der Branche durchgeführt



Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss von KLA-Tencor Corporation, Milpitas, USA, und Lam Research Corporation, Fremont, USA, freigegeben. Beide Unternehmen sind international tätige Hersteller von Anlagen für die Herstellung von Halbleitern (Chips). Da die Unternehmen auch in Deutschland relevante Umsätze erzielen, mussten sie den Zusammenschluss beim Bundeskartellamt anmelden. Das Vorhaben wird darüber hinaus derzeit noch von den Wettbewerbsbehörden in den USA, Japan, Korea und China geprüft. In Israel, Irland und Taiwan wurde das Vorhaben bereits freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die beiden Unternehmen sind stark aufgestellte Anbieter von Equipment für die Halbleiterherstellung. Es handelt sich dabei um technisch sehr anspruchsvolle Anlagen, die jeweils spezielle Schritte der Halbleiterproduktion abdecken. Die Ermittlungen haben aber deutlich gemacht, dass die Unternehmen sehr unterschiedliche Anlagen produzieren und daher nicht in direktem Wettbewerb zueinander stehen. Unter den Abnehmern der Anlagen sind zudem einige große, internationale Unternehmen mit hoher Nachfragemacht, was den Verhaltensspielraum der Zusammenschlussbeteiligten nach der Fusion weiterhin begrenzt."

Das Bundeskartellamt hatte bereits 2013 / 2014 im Rahmen der beabsichtigten Fusion von Applied Materials und Tokyo Electron umfassende Marktermittlungen in der Branche durchgeführt. Die zusätzlichen Ermittlungen im vorliegenden Fall haben erneut gezeigt, dass – so wie die Chip-Herstellung selbst – auch die hier betroffene vorgelagerte Stufe für die Anlagen zur Chip-Herstellung von ständigen technischen Neuerungen geprägt ist.

Das Bundeskartellamt hat daher auch ermittelt, ob es durch das Zusammenschlussvorhaben zu einer Behinderung von Innovationen kommen könnte. Angesichts des wettbewerblichen Umfeldes in dieser hochdynamischen Branche ist dies nicht zu befürchten. Zwar sind in der Forschung und Entwicklung für den Bau der verschiedensten neuen Anlagen mitunter nur einzelne Unternehmen führend. Dennoch üben die Unternehmen trotz der unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkte Wettbewerbsdruck aufeinander aus.

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 30.05.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen