Anlagen zur Chip-Herstellung
Bundeskartellamt gibt geplante Fusion von Anlagenherstellern für die Halbleiterproduktion frei
Das Bundeskartellamt hatte bereits 2013 / 2014 im Rahmen der beabsichtigten Fusion von Applied Materials und Tokyo Electron umfassende Marktermittlungen in der Branche durchgeführt
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss von KLA-Tencor Corporation, Milpitas, USA, und Lam Research Corporation, Fremont, USA, freigegeben. Beide Unternehmen sind international tätige Hersteller von Anlagen für die Herstellung von Halbleitern (Chips). Da die Unternehmen auch in Deutschland relevante Umsätze erzielen, mussten sie den Zusammenschluss beim Bundeskartellamt anmelden. Das Vorhaben wird darüber hinaus derzeit noch von den Wettbewerbsbehörden in den USA, Japan, Korea und China geprüft. In Israel, Irland und Taiwan wurde das Vorhaben bereits freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die beiden Unternehmen sind stark aufgestellte Anbieter von Equipment für die Halbleiterherstellung. Es handelt sich dabei um technisch sehr anspruchsvolle Anlagen, die jeweils spezielle Schritte der Halbleiterproduktion abdecken. Die Ermittlungen haben aber deutlich gemacht, dass die Unternehmen sehr unterschiedliche Anlagen produzieren und daher nicht in direktem Wettbewerb zueinander stehen. Unter den Abnehmern der Anlagen sind zudem einige große, internationale Unternehmen mit hoher Nachfragemacht, was den Verhaltensspielraum der Zusammenschlussbeteiligten nach der Fusion weiterhin begrenzt."
Das Bundeskartellamt hatte bereits 2013 / 2014 im Rahmen der beabsichtigten Fusion von Applied Materials und Tokyo Electron umfassende Marktermittlungen in der Branche durchgeführt. Die zusätzlichen Ermittlungen im vorliegenden Fall haben erneut gezeigt, dass – so wie die Chip-Herstellung selbst – auch die hier betroffene vorgelagerte Stufe für die Anlagen zur Chip-Herstellung von ständigen technischen Neuerungen geprägt ist.
Das Bundeskartellamt hat daher auch ermittelt, ob es durch das Zusammenschlussvorhaben zu einer Behinderung von Innovationen kommen könnte. Angesichts des wettbewerblichen Umfeldes in dieser hochdynamischen Branche ist dies nicht zu befürchten. Zwar sind in der Forschung und Entwicklung für den Bau der verschiedensten neuen Anlagen mitunter nur einzelne Unternehmen führend. Dennoch üben die Unternehmen trotz der unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkte Wettbewerbsdruck aufeinander aus.
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 30.05.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.